Bund stellt zusätzliche Fördermittel für ländliche Entwicklung zur Verfügung
Im Jahr 2019 stehen erhebliche zusätzliche Fördermittel des Bundes aus dem sogenannten „Sonderrahmenplan ländlicher Entwicklung“ (GAK) zur Verfügung. Außerdem erleichtert das Land die Förderbedingungen für die Ortskernentwicklung. Der Sonderrahmenplan ländlicher Entwicklung fördert insbesondere Kleinstprojekte mit Gesamtkosten von maximal 20.000,00 €.…