Inzidenz > 70: Kontakt-Beschränkungen und weitere Maßnahmen mit 29. Allgemeinverfügung des Landrates vom 11.12.
Der Landrat reagiert mit einer Allgemeinverfügung auf das aktuelle Infektionsgeschehen. Die angefügte 29. Allgemeinverfügung des Kreises von heute Abend hat folgende Inhalte:
- Verbot von Ausschank und Verzehr alkoholischer Getränke im öffentlichen Raum
- Verschärftes Kontaktverbot
- Betretungsverbot für Bildungseinrichtungen bei Ausnahmen für Schülerinnen und Schüler sowie dort beruflich tätiges Personal
- Empfehlungen für Kindertagesstätten
Da die Inzidenz im Kreis oberhalb von 70 liegt, werden diese Regelungen wenigstens bis in die nächste Woche Geltung haben.
Dem Vernehmen nach wird die Allgemeinverfügung allerdings voraussichtlich bereits in den nächsten Tagen hinfällig, da auf die morgige Konferenz der Bundeskanzlerin mit den MP`s wahrscheinlich am Sonntag mit einer neuen Verordnung des Landes zu rechnen ist.
Zur 29. Allgemeinverfügung bitte den nachstehenden Link anklicken:
Corona-Virus – Allgemeinverfügung Landrat vom 2020-12-11 – Nr. 29