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Bund-Länder-Festlegungen: Verbesserte Wirtschaftshilfen

Angesichts der weitreichenden weiteren Einschränkungen auch für das Wirtschaftsleben wird der Bund seine Wirtschaftshilfen ausweiten. Dafür steht die verbesserte Überbrückungshilfe III bereit, die Zuschüsse zu den Fixkosten vorsieht. Die Konditionen werden verbessert, der monatliche Zuschuss wird auf maximal 500.000 Euro für die direkt und indirekt von den Schließungen betroffenen Unternehmen erhöht. Für die von der Schließung betroffenen Unternehmen soll es Abschlagszahlungen ähnlich wie bei den außerordentlichen Wirtschaftshilfen geben. Der mit den Schließungsanordnungen verbundene Wertverlust von Waren und anderen Wirtschaftsgütern im Einzelhandel und anderen Branchen soll aufgefangen werden, indem Teilabschreibungen unbürokratisch und schnell möglich gemacht werden. Zu inventarisierende Güter können ausgebucht werden. Damit kann der Handel zur Liquiditätssicherung die insoweit entstehenden Verluste unmittelbar verrechnen und steuermindernd ansetzen. Eine entsprechende Übersicht von Maßnahmen ist als Anlage 2 beigefügt.

Anlagen: Beschluss Bund und Länder; bitte den nachstehenden Link anklicken

Anlage 1 Beschluss MPK 13Dez2020

Anlage 2 Verbesserte Überbrückungshilfe III

 

 

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