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Prioritäten bei der Corona-Schutzimpfung

Die Bundesregierung bereitet derzeit eine Verordnung zum Anspruch auf Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 (Coronavirus-Impfverordnung) vor. Darin werden insbesondere die Ansprüche auf Impfung und weitere wichtige Rahmenbedingungen geregelt. Im Ergebnis sollen alle gesetzlich Krankenversicherte und alle weiteren Personen, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben, einen Anspruch auf Schutzimpfung gegen das Coronavirus bekommen. In der Verordnung sollen auch die Prioritäten für die Reihenfolge der zu impfenden Personengruppen festgelegt werden. Für die Terminvergabe wird die kassenärztliche Bundesvereinigung ein standardisiertes Modul zur telefonischen und digitalen Anmeldung bei den Impfzentren betreiben.

Für die Festlegung der prioritären Personengruppen für die Impfung hat – wie in der Presse teils bereits berichtet – die Ständige Impfkommission am Robert-Koch-Institut am 7. Dezember 2020 eine Empfehlung abgegeben. Ein Auszug wesentlicher Festlegungen in dieser Empfehlung ist als Anlage  beigefügt. Daraus ergibt sich, dass die Bevölkerung in sechs Personengruppen unterschiedlicher Priorität für die Impfung eingeordnet wird. In welcher Weise genau diese Empfehlung in der Corona-Impfverordnung umgesetzt wird, muss abgewartet werden.

Bitte den nachstehenden Link anklicken, um auf die Anlage zu kommen:
Anlage 4 Wissenschaftliche_Begründung_COVID_19_STIKO_07-12-2020

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