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Corona: 16. Allgemeinverfügung des Kreises mit Änderungen im Kita-Bereich

Vor dem Hintergrund der infektionsepidemiologischen Lage hat das Land  weitere Öffnungen im Bereich Kindertagesbetreuung vorgenommen, die in der beigefügten 16. Allgemeinverfügung des Kreises umgesetzt sind. Damit kann entsprechend des Phasenmodells zum Hochfahren der Kita-Betreuung in Schleswig-Holstein in Phase 3 Stufe 2 eingetreten werden. In der vorliegenden Allgemeinverfügung wird deshalb der Abschnitt I. „Kindertagesbetreuung“ angepasst.

 Entsprechend des Phasenmodells (s. Anlage) zum Hochfahren der Kita-Betreuung in Schleswig-Holstein werden folgende Änderungen vorgenommen:

  •  Es soll ermöglicht werden, dass Kitas bereits ab dem 1. Juni in die Phase 3 Stufe 2 übergehen und damit die Stufe 1 überspringen können.
  • Damit ist zum einen die Erhöhung der Gruppengröße von 10 auf 15 Kinder verbunden.
  • Zum anderen werden in dieser Stufe 2 alle Kinder mit heilpädagogischem bzw. Sprachförderbedarf als auch die Vorschulkinder durchgehend im Rahmen der Öffnungszeiten betreut.
  • Die Betreuung aller übrigen Kinder erfolgt grundsätzlich tage- oder wochenweise im Wechsel.
  • Ausnahme: Im Einzelfall kann die erlaubniserteilende Behörde entscheiden, dass eine Kita zunächst in die Stufe 1 – und nicht in die Stufe 2 – eintritt. Dies kann der Fall sein, wenn z.B. aus Sicht der Einrichtung organisatorische Gründe – insbesondere räumliche oder personelle – oder Gründe des Infektionsschutzes die Öffnung nach Stufe 2 nicht zulassen.

 Die Allgemeinverfügung ist weiterhin bis zum 07. Juni 2020 befristet, da eine weitere Neufassung des Runderlasses bereits geplant ist.

Corona-Virus – Allgemeinverfügung Landrat vom 2020-05-28 – Nr. 16

Corona-Virus – Allgemeinverfügung Landrat vom 2020-05-28 – Nr. 16_Anlage_Kita-Phasen

 

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