Corona: „Maskenpflicht“ ab 29.04.
In den folgenden öffentlich zugänglichen Bereichen ist das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung für alle Personen verpflichtend: bei der Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) einschließlich Taxen oder ähnlicher Transportangebote; beim Betreten von und Aufenthalt in geöffneten Verkaufsstellen des Einzelhandels nach § 6 Absatz 1…