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Corona: Umsetzung Bund-Länder-Abstimmung auf Schleswig-Holstein

Die bestehende Landesverordnung wird bis zum 03.05.2020 verlängert. Damit auch die bisherigen Verbote und Einschränkungen sowie die Kontaktsperre auf Landesebene. In puncto Veranstaltungen wird eine Veranstaltungs-Verordnung seitens des Landes für den Zeitraum ab dem 04.05. bis zum 31.08.2020 erarbeitet. Weitere Punkte sind:

  • Notfallbetreuung wird auch für „in der Schule Tätige“ angeboten, um die Kapazitäten der Betreuung in den Schulen auszuweiten.
  • Notfallbetreuung wird für Kinder geöffnet, bei denen ein Elternteil in der kritischen Infrastruktur (= KRITIS) arbeitet und für Alleinerziehende generell (unabhängig von KRITIS)
  • Schulen öffnen ab 4.5. für die Klassen 4 und die Abschlusskassen
  • Gruppengrößen bis 5 Kinder; Gesamtbegrenzung in einer Einrichtung wird aufgehoben
  • Einzelhandelsgeschäfte bis 800m2 werden geöffnet, dazu gehören auch auf 800m2 reduzierte Geschäfte, die ansonsten größer sind. Aufenthaltsbeschränkung von 1 Person/10m2 Verkaufsfläche. Kontrollkräfte: 1 Person/200m2; für weitere 200m2 jeweils 0,5 weitere Person  (offen dazu ist noch das Thema Brandschutz, dazu kommt noch eine Konkretisierung des Landes)
  • Einzelhandelsgeschäfte in Einkaufszentren dürfen im vorgenannten Rahmen öffnen, es wird aber Beschränkungen für die Zentren selbst geben
  • für Einkaufsstraßen und Fußgängerzonen müssen Ansammlungen durch Hygienekonzepte durch die Städte/Gemeinden vermieden werden
  • Frisöre dürfen ab 4.5. öffnen
  • Restaurants, Gastronomie, Beherbergungsbetriebe bleiben geschlossen
  • Sportanlagen und Spielplätze bleiben geschlossen
  • Tierparks und Wildparks dürfen öffnen, es wird aber Kapazitätsbeschränkungen geben
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