Abnahme von Bäumen und Baumgruppen im Zeitraum 01.10. bis 28.02.
Die Naturschutzbehörde des Kreises Herzogtum Lauenburg weist auf das Verfahren zur Abnahme von landschaftsbildenden und ortsbildprägenden Einzelbäumen und Baumgruppen hin, insbesondere auf die Verbotsfrist zum Fällen im Zeitraum 01. März bis 30. September eines jeden Jahres. Die Hinweise der Naturschutzbehörde…