Corona: Neue Bekämpfungsverordnung des Landes vom 02.04., dazu Bußgeld-Katalog sowie 11. Allgemeinverfügung des Kreises
Gaststätten und gastronomische Lieferdienste dürfen Leistungen im Rahmen eines Außerhausverkaufs von mitnahmefähigen Speisen für den täglichen Bedarf nach telefonischer oder elektronischer Bestellung erbringen, sofern Wartezeiten in der Regel nicht anfallen und ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen den Wartenden sichergestellt…