Geflügelpest im Anflug – Kreis Herzogtum Lauenburg verhängt Aufstallungspflicht für Geflügelhaltungen und Ausstellungsverbot
(pm) Auch im Kreis Herzogtum Lauenburg gilt ab Donnerstag, 12. November 2020 nun die Pflicht zum Aufstallen für Geflügelhaltungen sowie ein Ausstellungsverbot für Geflügel und Tauben. Mit der neuen Tierseuchenrechtlichen Allgemeinverfügung zum Schutz gegen die Geflügelpest 01/2020 (siehe Anlage) setzt der Kreis Herzogtum Lauenburg den Erlass des Landwirtschaftsministers um.
Folgende Regeln gelten für Geflügelhalterinnen und -halter im gesamten Kreisgebiet:
- Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse (Geflügel) müssen entweder im Stall oder unter einer dichten Überdachung gehalten werden, die gegen das Eindringen von Wildvögeln abgeschirmt ist,
- Ausstellungen, Märkte und Veranstaltungen ähnlicher Art mit Geflügel und Tauben sind verboten.
Geflügelhaltungen sind, wie andere Viehhaltungen auch, grundsätzlich meldepflichtig und müssen dem Fachdienst Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung angezeigt werden. Häufig wird dieser Umstand jedoch gerade bei kleineren Privathaltungen übersehen, dies betrifft sowohl die Anmeldung als auch die Abmeldung der Viehhaltung.
Geflügelhalter sollten daher ihre Daten mit dem Meldeformular unter https://www.kreis-rz.de/Tierhaltung beim Fachdienst Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung aktualisieren.
Anlage Allgemeinverfügung 01: bitte nachstehend anklicken
Geflügel-Pest – Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfürung des Kreises 01 vom 11.11.2020