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Quarantäne-Regeln und Arbeitsschutz-Verordnung

Verlängerung der Quarantäneregeln bis zum 30.11.2022

Das Gesundheitsministerium hat am 27. Oktober 2022 die Quarantäneregeln bis zum 30. November 2022 verlängert. Neu herausgegeben wurde dafür der Erlass, auf dessen Grundlage die Kreise in Allgemeinverfügungen die Quarantäneregeln erlassen. Die Neufassung des Erlasses unter dem Titel „Erlass von Allgemeinverfügungen über die Anordnung zur Absonderung (Isolation)“ tritt am 1. November 2022 in Kraft und ist als Anlage 1 beigefügt.

In der Sache bleiben die Quarantäneregeln unverändert, es bleibt also bei der Pflicht zur Kontrolltestung mit einem PCR-Test nach einem positiven Schnelltest und bei der Pflicht zur häuslichen Isolation für fünf Tage.

 

Fragen und Antworten zur SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung

Zu der am 1. Oktober 2022 in Kraft getretenen Neufassung der SARS-CoV-2-Arbeits-schutzverordnung hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales einen Katalog mit Fragen und Antworten herausgegeben. Das Dokument enthält Empfehlungen zu den Themen rechtliche Regelungen zum betrieblichen Infektionsschutz, Verminderung betriebsbedingter Personenkontakte, betriebliche Testangebote, Masken, Impfungen, Überwachung und Home-Office. Es ist diesem info-intern als Anlage 2 beigefügt. Die in der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung erwähnte SARS-CoV-2-Arbeits-schutzregel befindet sich nach Aussagen der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin aktuell noch in Bearbeitung und ist noch nicht in aktueller Fassung veröffentlicht worden.

Anlagen; bitte nachstehend doppelt anklicken:
Anlage 1 Absonderungserlass ab 01_11_2022
Anlage 2 Corona FAQ betrieblicher Infektionsschutz

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