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Pressemitteilung: Corona im Kreis Herzogtum Lauenburg – Kreis veröffentlicht neue Allgemeinverfügung – Neuinfektionen weiter auf hohem Niveau

(pm) Am Sonntag, 1. November 2020 hat die Schleswig-Holsteinische Landesregierung unter www.schleswig-holstein.de/coronavirus-erlasse die neuen Regeln für Schleswig-Holstein veröffentlicht. Danach gilt: „In Fußgängerzonen, Haupteinkaufsbereichen und anderen innerörtlichen Bereichen, Straßen und Plätzen mit vergleichbarem Publikumsverkehr, in denen typischerweise das Abstandgebot nicht eingehalten werden kann, müssen Fußgängerinnen und Fußgänger eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen.“ Grundsätzlich gilt also die Faustformel: Bei Unterschreitung des Mindestabstandes, Alltagsmaske auf! Der Kreis Herzogtum Lauenburg legt zudem in seiner 26. Allgemeinverfügung des Kreises Herzogtum Lauenburg zu SARS-CoV-2 Orte fest, wo genau die Pflicht zur Mund-Nasen-Bedeckung in der Öffentlichkeit im Kreisgebiet gilt – analog erfolgt das in anderen Kreisen. So wurden etwa die Bereiche in Mölln und Schwarzenbek auf Wunsch der Stadtverwaltungen erweitert. Neu hinzugekommen ist ein Bereich um den Edeka-Markt in der Möllner Straße in Büchen.

Landrat Dr. Christoph Mager dazu: „Das Gesundheitsamt arbeitet seit 2 Wochen durchgängig am Limit. In den letzten beiden Oktoberwochen wurden über 200 Neuinfektionen im Kreisgebiet nachgewiesen, fast alle mit einer Vielzahl zu verfolgender Kontakte. Bei teilweise über 400 zu ermittelnden Kontakten am Tag gelingt es nur noch eingeschränkt, alle Kontaktpersonen noch am selben Tag zu informieren und mündliche Quarantäneanordnungen auszusprechen. Das heiß, dass sich potenziell Infizierte weiter frei bewegen und unter Umständen zu einer Beschleunigung des Infektionsgeschehens beitragen.“

Mit den neuen Regeln, die ab Montag im ganzen Land gelten, sollen Kontakte stark reduziert werden. „Auch wenn sich diese Maßnahmen voraussichtlich erst in einigen Tagen in den Infektionszahlen niederschlagen werden, habe ich die Hoffnung, dass zumindest die Nachverfolgung der Kontakte einfacher und schneller wird. Da es nach wie vor keinen Impfstoff oder Medikamente gegen SARS-CoV-2 gibt, ist das Containment die einzig wirksame Methode, um die Menschen im Kreis zu schützen,“ so Mager weiter. Die 26. Allgemeinverfügung des Kreises zu SARS-CoV-2 ist auf die Laufzeit der Landesverordnung bis 29. November befristet. „Die Maßnahmen können aber nur Erfolg haben, wenn alle bereit sind, sich für diese 4 Wochen etwas einzuschränken.“

Auch an diesem Wochenende beschäftigten Coronafälle an zwei Schulen im Kreis das Gesundheitsamt. An der Nordostschule Schwarzenbek sind durch Infektionen in einer 1. und einer 4. Klasse insgesamt 41 Schülerinnen und Schüler sowie 9 Lehrkräfte in Quarantäne geschickt worden. Die möglichen Kontakte zu einem weiteren Fall in einer 11. Klasse an der Bertha-von-Suttner-Schule in Geesthacht werden derzeit ebenfalls ermittelt. Das Gesundheitsamt versucht noch am Sonntag alle betroffenen Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte zu erreichen, damit diese am Montag nicht die Schule aufsuchen und sich möglichst isolieren. Die Kontaktermittlung dauerte um 16 Uhr noch an.

Mit Stand vom 31. Oktober gab es insgesamt 613 bestätigte SARS-CoV-2 Fälle im Kreisgebiet, 19 mehr als am Vortag. Als genesen galten 376, verstorben waren 19 Personen. Der Inzidenzwert lag damit am Sonntag, 1. November bei 60,6 Neuinfektionen je 100.000 Einwohnern in den letzten 7 Tagen.

Alle aktuellen Informationen zu Corona im Kreis Herzogtum Lauenburg unter www.kreis-rz.de/corona.“

Text: Tobias Frohnert, Pressesprecher Kreisverwaltung

Anlage: Allgemeinverfügung des Kreises vom 01.11.2020 – bitte den Link anklicken
Corona-Virus – Allgemeinverfügung Landrat vom 2020-11-01 – Nr. 26

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