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Perspektiven des Schulbetriebes nach den Weihnachtsferien und Stand der Impfvorbereitung

Perspektiven des Schulbetriebes nach den Weihnachtsferien

Die Bildungsministerin hat sich in einem Schreiben vom 16. Dezember 2020 an die Schulleitungen zu den weiteren Planungen für den Schulbetrieb nach den Weihnachtsferien geäußert. Das Schreiben ist als Anlage  beigefügt. Darin wird das Vorgehen an den ersten beiden Tagen nach den Weihnachtsferien (7. und 8. Januar 2021) aufgelistet. Außerdem gibt es Hinweise zum Schulbetrieb ab dem 11. Januar 2021. Dafür werden drei Szenarien definiert, nämlich das

  • Szenario Distanzunterricht, wenn das Infektionsgeschehen ein Präsenzunterricht ab dem 11. Januar 2021 noch nicht zulässt
  • Szenario Präsenzunterricht, wenn das Infektionsgeschehen sich entsprechend positiv entwickelt hat und
  • Szenario Mischformen, wenn das Infektionsgeschehen nur teilweise zurückgegangen ist oder nur noch in einzelnen Regionen einen uneingeschränkten Präsensbetrieb nicht zulässt.

Die Entscheidung über das konkrete Vorgehen wird nach der für den 5. Januar 2021 verabredeten Ministerpräsidentenkonferenz fallen. Die Schulen werden gebeten, den Schulbetrieb so vorzuplanen, dass alle Optionen umgesetzt werden können.

 

Stand der Impfvorbereitung

Gesundheitsminister Dr. Heiner Garg hat am 17.12.2020 im Sozialausschuss des Landtages zum Stand der Impfvorbereitungen informiert. Nach Zulassung des Impfstoffes werden die Impfdosen entsprechend dem Bevölkerungsschlüssel auf die Bundesländer verteilt. Kurzfristig nach der Auslieferung soll der Impfstart erfolgen.

Folgende Fragen und Antworten zu Thema Impfen hat das Sozialministerium in diesem Zusammenhang zusammengestellt:

 

Wann starten die Impfungen voraussichtlich in Schleswig-Holstein?

Das ist abhängig von der Zulassung des Impfstoffes und der Lieferung des Impfstoffes. Nach derzeitigem Stand (17.12.) wird am 27.12. mit den mobilen Impfteams entsprechend der Priorisierung der Ständigen Impfkommission (STIKO) voraussichtlich in Pflegeeinrichtungen mit hochbetagten Personen gestartet, vorausgesetzt die Zulassung und Lieferung erfolgte. Impfzentren werden erst im weiteren Verlauf hochgefahren, wenn entsprechend mehr Impfstoff verfügbar ist. Der Zeitpunkt dafür steht noch nicht fest, einsatzbereit sind 15 Zentren bereits jetzt in jedem Kreis und jeder kreisfreien Stadt.

 

Wie und wann werden in SH Corona-Impfberechtigte informiert?

Mit den Pflegeeinrichtungen und den medizinischen Einrichtung mit Menschen der ersten Priorität steht das Land gemeinsam mit den Beteiligten bereits im Austausch, um den Einsatz der mobilen Teams zu koordinieren. Wer wann impfberechtigt ist, darüber wird im weiteren Verlauf auch über die Medien und soziale Medien in Schleswig-Holstein informiert werden, wenn die Voraussetzungen vorliegen, sowohl von der Bundesregierung als auch die Landesregierung.

 

Wie wird eine Anmeldung zum Impfen erfolgen?

In Schleswig-Holstein wird dies sowohl telefonisch als auch über eine spezielle Website möglich sein. Schleswig-Holstein wird dafür eine Telefonnummer/ Internetseite bekannt geben, bzw. frei schalten, sobald die absehbare verfügbare Impfstoffmenge eine Terminvereinbarung ermöglicht. Dort wird entsprechend der Priorisierung der Ständigen Impfkommission ein Anmeldeverfahren stattfinden, bei dem die Voraussetzungen abgefragt werden, also z.B. das Geburtsdatum, wenn es um das Alter geht. Entsprechende Dokumente zum Nachweis, z.B. der Personalausweis, sind dann beim Impftermin vorzulegen. Zu Beginn werden jedoch die an den Impfzentren angeschlossenen mobilen Impfteams prioritär beispielsweise in Pflegeeinrichtungen impfen, wo das Risiko für Hochbetagte erhöht ist. Sobald die verfügbare Impfstoffmenge es zulässt, sollen die Impfzentren schrittweise hochgefahren werden inkl. der verschiedenen Anmeldemöglichkeiten.

 

Wie wird priorisiert?

Die Basis dafür ist eine entsprechende Verordnung des Bundes und die Empfehlung der Ständigen Impfkommission. Das Bundesgesundheitsministerium teilt dazu Stand heute (17.12.) mit: „Aufgrund begrenzter Impfstoffverfügbarkeit kann die Impfung zunächst nur bestimmten Personengruppen angeboten werden, die ein besonders hohes Risiko für schwere oder tödliche Verläufe einer Covid-19-Erkrankung haben oder die beruflich entweder besonders exponiert sind oder engen Kontakt zu besonders gefährdeten Personengruppen haben. Dies sind nach aktuellem Kenntnisstand folgende Personen-gruppen:

  • BewohnerInnen von Senioren- und Altenpflegeheimen
  • Personen im Alter von ≥80 Jahren
  • Personal mit besonders hohem Expositionsrisiko in medizinischen Einrichtungen (z. B. in Notaufnahmen, in der medizinischen Betreuung von Covid-19-PatientInnen)
  • Personal in medizinischen Einrichtungen mit engem Kontakt zu besonders gefährdeten Gruppen (z. B. in der Hämatoonkologie oder Transplantationsmedizin)
  • Pflegepersonal in der ambulanten und stationären Altenpflege
  • Andere Tätige in Senioren- und Altenpflegeheimen mit Kontakt zu den BewohnerInnen.

Bei zunehmender, aber weiterhin begrenzter Impfstoffverfügbarkeit sollen weitere von der STIKO definierte Personengruppen mit besonderen Risiken vorrangig geimpft werden.“

Auch in Schleswig-Holstein sollen entsprechend der bundesweiten Vorgaben insbesondere Hochbetagte in Pflegeeinrichtungen prioritär geimpft werden, beispielsweise auch Personen mit Demenzerkrankungen, denen die Einhaltung von Schutzmaßnahmen naturgemäß schwerer fällt. Eine Zustimmung der Person oder gegebenenfalls der jeweiligen Betreuungsperson ist dafür erforderlich. Die Inzidenzzahlen der Kreise/ kreisfreien Stadt können auch in die Priorisierung einfließen, so dass Gebiete mit hoher Inzidenz Berücksichtigung finden, da das Risiko dort höher ist. Hinzukommen kann das medizinische Personal in besonders betroffenen Bereichen.

Wie viele Dosen stehen anfangs zur Verfügung?

Das ist abhängig von den Liefermengen der Hersteller und wird bundesweit entsprechend nach dem Schlüssel der Einwohnerinnen/er verteilt. Schleswig-Holstein geht mit einer ersten Lieferung im Dezember von einigen Tausend Dosen des Impfstoffes aus, nach dem derzeitigem Stand. Weitere Lieferungen sollen 2021 regelmäßig folgen.

 

Anlage: bitte den nachstehenden Link anklicken

Anlage 1 Anschreiben_Schulen_Ausblick_Januar 20201216

 

Quelle/Text: Landesgeschäftsstelle des Schleswig-Holsteinischen Gemeindetages (SHGT); www.shgt.de.

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