Organisation der behördlichen Datenschutzbeauftragten
Zum Schutz bei der Verarbeitung personenbezogener Daten entfaltet am 25. Mai 2018 die Verordnung der Europäischen Union Nr. 2016/679 auch eine unmittelbare Wirkung für die Kommunalverwaltungen in Schleswig-Holstein. Ab diesem Zeitpunkt haben die Kreise, Städte, Gemeinden und Ämter verpflichtend einen Datenschutzbeauftragten zu benennen.
Im Kreis Herzogtum Lauenburg haben sich die Kommunalverwaltungen schon zum 01.01.2017 auf den Weg gemacht, den Datenschutz gemeinsam zu organisieren. Dafür wurde auf Kreisebene eine gemeinsame Vollzeitstelle eingerichtet. Die Zuständigkeit erstreckt sich somit auch auf das Amt Berkenthin mit seinen Gemeinden und Verbänden.
Fachdienst Gemeinsame Datenschutzstelle
bei der Kreisverwaltung Herzogtum Lauenburg
Am Markt 10
23909 Ratzeburg
Telefon 04541 888-0
Frank Hase, Foto Fotolia.com (Lizenzrechte beim Amt Berkenthin)