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Infos zur Grundsteuer-Reform

Ab 2025 muss die Grundsteuer nach der Neuregelung (Grundsteuerreform) festgesetzt werden. Dafür werden ab 2022 alle Grundstücke durch das zuständige Finanzamt neu bewertet.

 

Wer ist betroffen?

  • Betroffen sind
  • alle Eigentümer von Grundbesitz –
  • von bebauten sowie von
  • unbebauten Grundstücken
  • Eigentümer*innen von Grund und Boden
  • Eigentümer*innen eines Betriebs der Land- und Forstwirtschaft und von
  • Eigentumswohnungen sowie
  • Erbbauberechtigte

Stichtag für die Hauptfeststellung der Grundstücksbewertung ist der 1. Januar 2022.

Was ist zu tun?

Aufgrund der Grundsteuerreform sind Eigentümer*innen verpflichtet, eine Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts beim zuständigen Finanzamt einzureichen. Eigentümer*innen mehrerer Grund­stücke müssen für jedes Grundstück jeweils eine solche Feststellungserklärung abgeben.

Abgabefrist

  1. Juli bis 31. Oktober 2022

Die Erklärung ist ab dem 01. Juli und spätestens bis zum 31. Oktober 2022 beim zuständigen Finanzamt einzureichen.

In Schleswig-Holstein werden Grundstückseigentümer*innen im Juni/Juli 2022 durch ein Informationsschreiben der Finanzverwaltung auf die Abgabeverpflichtung aufmerksam gemacht.

Online-Erklärung über „ELSTER“ Die Abgabe der Feststellungserklärung ist über „ELSTER“, dem online-Finanzamt,  möglich. Unter www.elster.de können Sie ab dem 01. Juli die Erklärung kostenlos und elektronisch abgeben. Voraussetzung dafür ist ein Benutzerkonto. Sofern Sie noch kein entsprechendes Benutzerkonto besitzen, können Sie dieses bereits jetzt beantragen: auf www.elster.de unter „Mein ELSTER“.

Die Feststellungserklärung ist grundsätzlich elektronisch abzugeben. Nur in Ausnahmefällen – wenn Ihnen hierfür z.B. die technischen Möglichkeiten fehlen – können Sie die Erklärung auch in Papierform beim zuständigen Finanzamt abgeben.

Welche Angaben sind in der Erklärung erforderlich?

Steuernummer des Grundbesitzes

Diese finden Sie auf Ihrem bisherigen Einheitswertbescheid bzw. auf Schreiben des Finanzamtes zur Grundsteuerreform.

Lage des Grundstücks

Adresse, Gemarkung, Grundbuchblatt, Flur, Flurstück, Fläche des Grundstücks finden Sie in Ihrem Grundbuchauszug vom Amtsgericht, in Ihrem Grundstückskaufvertrag oder Sie fordern sich einen Grundbuchauszug beim Landesamt für Vermessung und Geoinformation an Bestellformular für Auszüge aus dem Liegenschaftskataster SH (gdi-sh.de). Telefonisch erreichen Sie das Landesamt unter 0431/383-2020.

Bodenrichtwert zum 01.01.2022

Die Richtwerte werden zur Erklärungsabgabe unter schleswig-holstein.de – Grundsteuerreform  zur Verfügung gestellt.

 Gebäudebezogene Daten

Baujahr, das Jahr der erstmaligen Bezugsfertigkeit ist einzutragen. Dies finden Sie bei Ihren Gebäudeunterlagen. Bei vor 1949 errichteten Gebäuden wird keine genaue Jahresangabe benötigt. Wohn- und ggf. Nutzfläche, Garagen-/Tiefgaragenstellplätze Anzugeben ist die Anzahl der Stellplätze. Stellplätze im Freien und in Carports sind nicht einzutragen.

Das Amt Berkenthin ist in das Verfahren der Wertermittlung nicht eingebunden und kann nur auf Ihr zuständiges Finanzamt in Ratzeburg verweisen. Bitte haben Sie hierfür Verständnis.

Kontaktdaten:
Finanzamt Ratzeburg
Bahnhofsallee 20
23909 Ratzeburg
Telefon: +49 4541 882 01
Fax: +49 4541 882 200
Email: poststelle@fa-ratzeburg.landsh.de

Links:

Bodenrichtwerte zum 01.01.2022 (schleswig-holstein.de – Grundsteuerreform)

Bestellung von Auszügen aus dem Liegenschaftskataster: https://geoserver.gdi-sh.de/formular/

ELSTER – Finanzamt online Zugang: https://www.elster.de/eportal/start

Formulare: www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/themen/finanzen/grundsteuerreform/service/_documents/tb_handreichungen.html

Grundsteuererklärung für Privateigentum – ohne ELSTER-Zertifikat (kostenloser Online-Service für einfach gelagerte Sachverhalte): www.grundsteuererklaerung-fuer-privateigentum.de

Erklär-Video des BMF: https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Video/Einfach_erklaert/2020-02-14-erklaer-doch-mal-grundsteuer/2020-02-14-erklaer-doch-mal-grundsteuer-video.html

 

 

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