Corona: 7. Allgemeinverfügung des Kreises: Jetzt auch Verbot von privaten Veranstaltungen von mehr als 5 Personen
Private Veranstaltungen wie Geburtstagsfeiern, Grillabende oder ähnliche Veranstaltungen, sowie Ansammlungen im öffentlichen Raum sind ab einer Teilnehmerzahl von mehr als 5 Personen untersagt, sofern keine Verwandtschaftsverhältnisse ersten Grades bestehen. Anlage: Corona-Virus - Allgemeinverfügung Landrat vom 20.03.2020 - Nr. 7 Frank…