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Geruchsimmissions-Richtlinie (GIRL): Geruchsbelästigungen versus Genehmigungen

80 Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter waren der Einladung des Amtes Berkenthin zu einer Informationsveranstaltung gefolgt, um sich über die Geruchsimmissions-Richtlinie (GIRL) zu informieren. Eine Rechtsgrundlage, die in den ländlich strukturierten Gemeinden zunehmend zu Problemen bei der Ausweisung von Wohnbau- und Gewerbeflächen führt, aber auch im Rahmen der Innenverdichtung in der Bebaubarkeit von Baulücken zunehmend zu beachten ist.

Prof. Dr. Jörg Oldenburg aus Oederquart in Niedersachsen konnte als Referent für dieses komplexe Thema gewonnen werden. Sein Büro mit rd. 25 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ist über viele Jahre in diesem Rechtsbereich und vergleichbaren Themengebieten zu Hause. Mit Fachkompetenz, großem Erfahrungsschatz und Humor verstand es Oldenburg, Theorie und Praxis gleichermaßen zu vermitteln.

Wurden vor Jahren im Umgebungsbereich landwirtschaftlicher Betriebe noch Schweine- und Rinderkreise berücksichtigt, kommt heute die GIRL mit Grenzwerten zum Tragen. Allgemeine Wohngebiete, Dorfgebiete und Mischgebiete (..) werden dabei unterschiedlich betrachtet. Auch die Tierhaltungen werden differenziert berücksichtigt. Die Belästigungsfaktoren sehen beispielsweise bei der Geflügelmast eine dreifach höhere Belastung als bei der Rinderhaltung vor.

Gerade Höfe und Hofanlagen, die nicht dem Bundesimmissionsgesetz unterliegen, können eine Herausforderung darstellen. Gerade wenn diese über keine Tierbestände mehr verfügen, aber eine Genehmigung hierzu noch besteht. Auch hierauf ging Prof. Dr. Oldenburg ein und machte Vorschläge zur Anpassung gesetzlicher Vorschriften.

Weitere Infos auch über www.ing-oldenburg.de
Frank Hase, Foto Fotolia.com (Lizenzrechte beim Amt Berkenthin)

Anlage: Vortrag
2018-09-20_Info-Veranstaltung_GIRL_Amt_Berkenthin

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