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Gemeinde Kastorf bietet Wohnhaus zum Verkauf an. Achtung: Angebotsfrist beachten

Die Gemeinde Kastorf veräußert ein Wohnhaus mit Grundstück in Kastorf (siehe angefügte Kartenübersicht). Das Gebäude kann in Abstimmung mit dem Bürgermeister der Gemeinde, Herrn Otmar Lohmeier, besichtigt werden. Termine sind direkt mit Herrn Lohmeier telefonisch unter 0175 527 99 98 oder per Mail bgm.kastorf@amt-berkenthin.de zu vereinbaren.

Das Einfamilienhaus mit ausgebautem Dachgeschoss, Teilunterkellerung und Garage wurde 1958 gebaut. Die Wohnfläche umfasst ca. 122 m². Das Grundstück hat eine Größe von ca. 1.267 m². Dieses befindet sich in der Ortsdurchfahrt (Landesstraße 92 in Richtung Lübeck), direkt an der Einmündung zu einem Baugebiet mit rd. 30 Grundstücken. Letzteres ist auf dem beigefügten Luftbild (Quelle: google earth) noch nicht erkennbar.

Am Gebäude wurden Renovierungen durchgeführt (Heizung, Garagentor, Terrassentür und Fenster im Jahr 2006, weitere Fenster im Jahr 2015). Die Wärmeversorgung erfolgt mit Heizöl. Das Gebäude ist unbefristet vermietet.

Das Objekt wird meistbietend veräußert.

Im Falle, dass zwei oder mehr Bewerbungen den gleichen Gebotspreis enthalten wird das Grundstück an die Bewerber/innen vergeben, die noch kein Hauseigentum haben.

Sollten auch hier zwei oder mehr Bewerbungen sich entsprechen, erfolgt die Vergabe nach Losverfahren.

 

Zusätzliche Kosten:

Die Erwerberin bzw. der Erwerber tragen die Nebenkosten des Grunderwerbs (Notarkosten, Gerichtskosten, Kosten der Grundbuchumschreibung, Vermessungskosten etc.).

 

Abgabe des Angebotes bei der Amtsverwaltung in Berkenthin:

Angebote sind nur schriftlich durch Brief möglich (Angebote per Fax, E-Mail etc. werden ausgeschlossen). Das Angebot ist in einem verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift:

„Bewerbung Wohnhaus Gemeinde Kastorf“

– Termin 01.03.2021“

 

beim Amtsdirektor des Amtes Berkenthin, Postanschrift: Am Schart 16, 23919 Berkenthin, abzugeben (Poststelle Bürgerbüro) oder per Post einzusenden. Etwaige Probleme im Bereich der Postzustellung gehen zu Lasten der Bewerberinnen und Bewerber.

 

Das Angebot muss spätestens dem Amt Berkenthin am

Montag, 1. März 2021, 11.00 Uhr,

vorliegen. Später eingegangene Bewerbungen können nicht mehr berücksichtigt werden und sind somit ausgeschlossen.

Um zu den Anlagen zu gelangen, bitte den nachstehenden Link anklicken:
Gemeinde Kastorf – Verkauf Wohnhaus Hauptstraße 98 – Angebote bis 01.03.2021

 

Kastorf, den 21.01.2021
gez. Otmar Lohmeier
Bürgermeister

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