Das Wettbewerbsverfahren der Gemeinden des Amtes zum Neuabschluss der Konzessionsverträge Strom ist rechtmäßig
Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung eines Mitbewerbers im Auswahlverfahren zum Abschluss neuer Konzessionsverträge im Bereich Strom ist unbegründet, so ein Urteil des Landgerichts Kiel vom 22.12.2017. Das Gericht bestätigt voll umfänglich das Vorgehen der Gemeinde Düchelsdorf bzw. der Gemeinden des Amtes Berkenthin hinsichtlich der einzelnen Kriterien und der Bewertungsmethode im Auswahlverfahren.
Die Gemeinde Düchelsdorf bzw. das Amt Berkenthin wird vertreten durch die Rechtsanwaltskanzlei Boos, Hummel & Wegerich aus Berlin. Nach Auskunft des dortigen Rechtsanwaltes, Herr Dr. Wolf Templin, ist nunmehr die Berufungsfrist von einem Monat abzuwarten. Sollte keine Berufung eingehen, werden die Gemeinden bzw. das Amt das Auswahlverfahren unverzüglich weiter betreiben bzw. fortsetzen.
Frank Hase, Foto Fotolia.com (Lizenzrechte beim Amt Berkenthin)