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Corona: Wirtschaftsförderungsgesellschaft des Kreises hält Informationen zum Soforthilfeprogramm des Landes für Unternehmen bereit

Viele Unternehmen, darunter auch sehr viele kleine Betriebe, sind in der Corona-Krise von den Verboten und Beschränkungen stark betroffen und bangen um ihre Existenz. Die Wirtschaftsförderungsgesellschaft des Kreises Herzogtum Lauenburg (WFL) stellt auf ihrer Homepage www.wfl.de das Soforthilfeprogramm des Landes Schleswig-Holstein für Unternehmen mit den entsprechenden Anträge und Vordrucken zur Verfügung.

Anträge für direkte Zuschüsse können von Unternehmen mit bis zu 10 Mitarbeitern gestellt werden. Diese können bis zu 15.000,- € Zuschuss erhalten. Der Antrag ist schnell auszufüllen, recht selbsterklärend und muss nach dem Ausfüllen eingescannt oder abfotografiert per Email an folgende Adresse geschickt werden:

soforthilfezuschuss@ib-sh.de

Die WFL kann die Anträge nicht bearbeiten, steht allerdings telefonisch zur Verfügung, wenn es Rückfragen gibt.

Der Antrag kann auch direkt heruntergeladen werden unter:

Antrag Soforthilfe.pdf

Die Homepage der Investitionsbank Schleswig-Holstein (www.ib-sh.de) wird sicher auch in den kommenden Tagen stark ausgelastet sein. Daher wird auch die Webseite der WFL www.wfl.de weiterhin aktuell gehalten. Diese stellt auch eine FAQ-Liste für Sie zur Verfügung, die Sie bei Ihrer Antragstellung berücksichtigen sollten.

Weiter Informationen finden Sie auch über den nachstehenden Link, der Sie auf die Seite des Wirtschaftsministers des Landes Schleswig-Holstein führt: In wenigen Stunden Zuschüsse aus dem Corona-Soforthilfe-Programm beantragen.

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