Corona-Virus: Medien-Information des SH-Gesundheitsministeriums vom 11.03.2020
KIEL (Medien-Information des Gesundheitsministeriums vom 11.03.2020). Das Infektionsgeschehen zum Coronavirus nimmt auch in Schleswig-Holstein deutlich zu.
Fallzahlen der Kreise und kreisfreien Städte finden Sie in anliegender Übersicht, Stand 11.3., 14:00 Uhr. In der Lage des internen Führungsstabs ging es heute unter anderem um die weitere Abstimmung mit den Kliniken im Land, die sich auf eine Ausbreitung der Erkrankung vorbereiten.
Gesundheitsminister Heiner Garg: „In der jetzigen Situation ist Solidarität untereinander notwendig. Das betrifft insbesondere die Solidarität mit besonders gefährdeten Gruppen wie beispielsweise älteren Menschen. Jeder muss dazu beitragen, das Risiko einer Übertragung zu minimieren, auch wenn eigene Nachteile damit verbunden sind. Die bisher verfügten Anordnungen und Empfehlungen sind gemeinsam von allen Beteiligten umzusetzen. Ich bitte jede einzelne Person, dabei zu unterstützen.“
Es zeigt sich deutlich, dass Reiserückkehrerinnen/-er aus Risikogebieten, besonders betroffenen Gebieten und daran angrenzenden Gebieten hauptsächlich betroffen sind. Zu den betroffenen angrenzenden Gebieten gehören auch verschiedene Ski-Regionen in Österreich. Bei Rückkehr aus diesen Gebieten ist vor allem bei Kontakt zu sensiblen Einrichtungen wie Krankenhäusern oder Pflegeheimen Vorsicht geboten. Das Gesundheitsministerium gibt erneuert folgende wichtige Hinweise und bittet darum, diese weiter zu kommunizieren und zu verteilen, um das Infektionsgeschehen zu bremsen:
1.
Reiserückkehrerinnen und Reiserückkehrer, die sich innerhalb der letzten 14 Tage in einem Risikogebiet oder einem besonders betroffenen Gebiet laut RKI aufgehalten haben, dürfen für einen Zeitraum von 14 Tagen seit Rückkehr folgende Einrichtungen nicht betreten: Kitas, Horte, Schulen, Heime, Krankenhäuser, Reha-Einrichtungen, Pflegeeinrichtungen, Berufsschulen und Hochschulen. Die Gebiete werden aktualisiert hier: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete.html.
2.
Veranstaltungen ab einer Teilnehmerzahl von 1.000 Personen sind zu untersagen.
Jenseits dieser beiden Verfügungen (Pflicht) gelten folgende Empfehlungen:
3.
Reiserückkehrerinnen und -rückkehrer aus Risikogebieten und besonders betroffenen Gebieten sollten wenn möglich zu Hause bleiben und sich bei Anzeichen von Erkältungssymptomen telefonisch unter 116 117 beraten lassen, ob eine diagnostische Abklärung sinnvoll ist. Es wird darauf hingewiesen, dass angrenzende Gebiete zu den bisher definierten Risiko-Gebieten wie Österreich auch betroffen sein können. Die Empfehlung gilt besonders für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die in medizinischen Einrichtungen oder Altenpflegeeinrichtungen tätig sind.
4.
Arbeitgebern wird empfohlen, die Möglichkeiten der Heimarbeit für Reiserückkehrer zu prüfen und zu nutzen, wo dies möglich ist. Menschen mit Erkältungssymptomen sollten dem Arbeitsplatz fern bleiben.
Krankschreibungen beim Arzt können und sollten telefonisch veranlasst werden, ohne eine Arztpraxis aufzusuchen.
Angehörige sollten auf Besuche in Kliniken und Altenpflegeeinrichtungen möglichst verzichten, um das Infektionsrisiko zu minimieren. Diese Einschränkung trägt auch dazu bei, dass die begrenzten Ressourcen der Schutzkleidung dort zum Einsatz kommen, wo sie vorrangig gebraucht werden, nämlich in der medizinischen Versorgung.
7.
Auch Veranstalter von Veranstaltungen mit Personen unter 1000 Teilnehmerinnen/ern sollten prüfen, ob diese verschiebbar sind. Ziel sind auch hier kontaktreduzierende Maßnahmen – dies bedeutet aber auch, dass nicht aufschiebbare und für den reibungslosen Ablauf staatlichen Handelns notwendige Veranstaltungen weiter stattfinden können.
8.
Bei Anzeichen von Erkältungssymptomen sollten sie sich telefonisch unter 116 117 beraten lassen, ob eine diagnostische Abklärung sinnvoll ist.
9.
Die Hygienemaßnahmen sind zu beachten: Dazu gehört gründliches Händewaschen, grundsätzlich derzeit auf Händeschütteln verzichten, in den Ärmel husten und nicht die Hand.
Bürgertelefon des Bundesgesundheitsministeriums 030 / 346 465 100. Ergänzend auf Landesebene Bürgertelefon unter 0431 / 79 70 00 01 (werktags von 8:00 – 18:00 Uhr). Informationen für die Fachöffentlichkeit inkl. Fachinfo beim RKI: www.rki.de/ncov Info für Bürgerinnen/Bürger: https://www.infektionsschutz.de/coronavirus-2019-ncov.html und https://www.schleswig-holstein.de/coronavirus
Hintergrund:
Basierend auf den Erfahrungen der Influenzapandemie werden im Nationalen Pandemie-plan nachfolgende Ziele von Maßnahmenphasen festgelegt. Diese gehen in der Praxis in-einander über, es gibt also nicht den einen Zeitpunkt, in dem alle Maßnahmen von Phase 1 auf 2 gleichzeitig umgestellt werden. Dabei spielt die regionale Verbreitung ebenso eine Rolle wie die Auslastung der Versorgungssysteme.
- Frühe Erkennung und Eindämmung/Beeinflussung der Ausbreitungsdynamik („detection & containment“) – Maßnahmen sind beispielsweise die Ermittlung von Kon-taktpersonen von positiv Getesteten, Anordnung von Quarantäne oder Isolation. Dazu kann auch die Absage von Veranstaltungen gehören. Auch können Gesundheitsbehörden vor Ort dazu Entscheidungen treffen, wenn sie dies für sinnvoll halten, beispielsweise ab-hängig von der Teilnehmergruppe, z.B. ob diese aus Risikogebieten kommen.
- Schutz besonders gefährdeter Gruppen („protection“) – in einer nächsten Phase bei einem fortlaufenden Infektionsgeschehen wird fokussiert auf den besonderen Schutz von Menschen mit einem höheren Risiko für schwere Erkrankungsverläufe wie ältere Men-schen oder Personen mit Vorerkrankungen. Beispielsweise durch vorsorgliche kontaktre-duzierende Maßnahmen und besondere Informationen zu Hygiene-Maßnahmen. Hierzu gehören auch das Betretungsverbot oder Einschränkungen zu Kliniken und Altenheimen.
- Folgenminderung („mitigation“) – dabei geht es insbesondere um die Behandlung Er-krankter und eine sinnvolle Auslastung des Versorgungssystems. Mit einer steigenden An-zahl an Erkrankten ist auch mit dem Auftreten schwerer Erkrankungsverläufe zu rechnen. Die medizinischen Versorgungsstrukturen bereiten sich auf diese vor, indem sie sich z. B. auf die Verschiebung geplanter Krankenhausbehandlungen einrichten falls erforderlich.
Quelle Land
Anlage:
Corona-Virus – Medien-Info_Gesundheitsministerium_SH_vom_11.03.2020