Corona: Verabredungen zwischen Bund und Ländern zum Coronavirus vom 14.10.
Die Bundeskanzlerin und die Ministerpräsidenten haben sich am 14. Oktober 2020 auf das weitere Vorgehen zur Eindämmung der COVID19-Pandemie verständigt.
Wie bereits der Presseberichterstattung zu entnehmen war, beinhaltet die Verständigung u.a. eine ergänzende Maskenpflicht, die Begrenzung privater Feiern und die Einführung einer Sperrstunde in der Gastronomie ab 23 Uhr bei Überschreiten bestimmter Inzidenzgrenzen von 35 bzw. 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern in einer Woche. Auf einheitliche Regelungen zum Beherbergungsverbot hat man sich leider nicht verständigen können. Der Beschluss mit den vereinbarten Eckpunkten ist als Anlage beigefügt.
Der Beschluss hat keine unmittelbare Wirkung. Es ist davon auszugehen, dass die Landesregierung die bis zum 1. November 2020 befristete Corona-Bekämpfungsverordnung kurzfristig ändern wird.