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Bund stellt zusätzliche Fördermittel für ländliche Entwicklung zur Verfügung

Im Jahr 2019 stehen erhebliche zusätzliche Fördermittel des Bundes aus dem sogenannten „Sonderrahmenplan ländlicher Entwicklung“ (GAK) zur Verfügung. Außerdem erleichtert das Land die Förderbedingungen für die Ortskernentwicklung.

Der Sonderrahmenplan ländlicher Entwicklung fördert insbesondere Kleinstprojekte mit Gesamtkosten von maximal 20.000,00 €. Als Gebietskulisse kommen in Schleswig-Holstein die AktivRegionen infrage. Der Zuschuss soll sich aus 90 % Fördermitteln und 10 % Eigenmitteln zusammensetzen.

Auch die Förderung der Ortskernentwicklung durch das Land soll verstärkt werden. Die neue Höchstfördersumme beträgt 750.000,00 €. Für das Frühjahr ist die Herausgabe einer Förderrichtlinie geplant. Bisher hat die Landesregierung bereits über 70 Ortskernentwicklungskonzepte gefördert. Förderfähig sollen u. a. sein:

  • dorfgemäße Gemeinschaftseinrichtungen
  • Maßnahmen land- und forstwirtschaftlicher Betriebe zur Umnutzung ihrer Bausubstanz
  • Umnutzung öffentlicher Bausubstanz

Frank Hase, Foto Fotolia.com (Lizenzrechte beim Amt Berkenthin)

 

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