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Beschluss Bund/ Länder: Verlängerung der Einschränkungen bis 7. März – Übersicht hier

Bund und Länder haben sich am 10. Februar 2021 über das weitere Vorgehen zur Eindämmung des Coronavirus verständigt. Der entsprechende Beschluss ist als Anlage beigefügt. Folgende wesentliche Beschlüsse sind hervorzuheben:

  • Die bestehenden Maßnahmen und Einschränkungen werden bis zum 7. März 2021 verlängert.
  • Abweichend davon können Friseurbetriebe ab 1. März 2021 wieder öffnen. Dafür gelten strenge Hygienevorgaben.
  • Der Betreuungs- und Bildungsbereich hat bei Öffnungen Priorität. Betont wird, dass die Länder im Rahmen ihrer Kultushoheit über die schrittweise Rückkehr zum Präsenzunterricht und die Ausweitung der Kinderbetreuung entscheiden. Hier wird es also länderspezifische Regelungen geben. In Schulen sollen vermehrt auch Schnelltests den sicheren Unterricht ermöglichen.
  • Es soll geprüft werden, ob Beschäftigte in der Kindertagesbetreuung sowie Grundschullehrer bei den Prioritäten für die Impfung in die Kategorie 2 mit hoher Priorität hochgestuft werden.
  • Bei einer stabilen 7-Tage-Inzidenz von höchstens 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner kann der nächste Öffnungsschritt durch die Länder erfolgen. Dabei sind die Zahlen im jeweiligen Bundesland maßgebend. Dies betrifft dann folgende Einrichtungen:
    • Einzelhandel mit einer Begrenzung auf einen Kunden pro 20 m²
    • Museen und Galerien
    • Bisher geschlossene körpernahe Dienstleistungsbetriebe.
  • Diese und weitere Öffnungsschritte werden sich vorrangig am landesweiten und regionalen Infektionsgeschehen orientieren. Damit ist vorgezeichnet, dass sich die Regelungen zwischen den Bundesländern in der bevorstehenden Öffnungsphase stärker unterscheiden werden.
  • Mit den benachbarten Gebieten mit höheren Inzidenzen sind gemeinsame Vorkehrungen zu treffen, um länderübergreifende Inanspruchnahme der geöffneten Angebote möglichst zu vermeiden.
  • Bund und Länder arbeiten weiter an einer Öffnungsstrategie für die nächsten Schritte in den Bereichen Kontaktbeschränkungen, Kultur, Sport, Freizeit, Gastronomie und Hotelgewerbe.
  • Arbeitgeber werden aufgefordert, die SARS-CoV-2 Arbeitsschutzverordnung (insbesondere Arbeiten im Homeoffice, Tragen medizinischer Masken) konsequent anzuwenden.
  • Über das weitere Vorgehen werden Bund und Länder am 3. März 2021 beraten.

 

Die Landesregierung hat nach den Beratungen von Bund und Ländern angekündigt, die Beschlüsse entsprechend umzusetzen, also insb. die Verlängerung der Maßnahmen bis zum 7. März und die Öffnung der Friseurbetriebe. Der Landtag wird in einer Sondersitzung am 11. Februar 2021 über die Beschlüsse beraten. Es ist damit zu rechnen, dass zum Wochenende Änderungen der Corona-Bekämpfungsverordnung erfolgen, um die Verlängerung und gegebenenfalls Änderung der Maßnahmen ab dem 15. Februar 2021 zu regeln.

 

Präsenzunterricht in Grundschulen und Öffnung von Kitas ab 22.02.

Der Ministerpräsident hat am 10. Februar gegenüber der Presse weitere Schritte der Landesregierung insb. im Bereich der Schulen und KiTas angekündigt. Die genaue Regelung durch die Verordnungen des Landes bleibt abzuwarten. Vorgesehen sind folgende Öffnungsschritte und Maßnahmen:

  • An den Grundschulen wird ab dem 22. Februar 2021 der Präsenzunterricht in denjenigen Kreisen wieder aufgenommen (kein Wechselunterricht), die eine 7-Tage-Inzidenz von unter 100 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner aufweisen.
  • In der Kinderbetreuung wird ab dem 22. Februar in den Kreisen mit einer Inzidenz unter 100 der Regelbetrieb wieder aufgenommen (Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen nach 21 Tagen mit Inzidenz unter 100 gemäß Perspektivplan für Kindertageseinrichtungen). Damit hat jedes Kind wieder Anspruch auf Betreuung.
  • Auf aktuellem Stand gelten diese Öffnungsschritte an Schulen und Kitas wegen des hohen Inzidenzwertes nicht in Flensburg, Lübeck sowie in den Kreisen Herzogtum Lauenburg und Pinneberg.
  • Die Landesregierung wird eine endgültige Entscheidung über die Kreise mit einer Öffnung an Grundschulen und KiTas am 15.2.2021 treffen.
  • An den Grundschulen und KiTas wird die Einführung von Schnelltests geplant.
  • An den weiterführenden Schulen bleibt es bis auf weiteres beim Distanzunterricht mit Notbetreuung.

Zum Wochenende ist zunächst mit einer Verlängerung der bestehenden Schulen-Coronaverordnung bis zum 21.2.2021 zu rechnen. Die rechtliche Regelung für die Schulöffnung ab dem 22. Februar wird im Laufe der 7. Kalenderwoche erfolgen

Anlage: Beschluss MPK – bitte den nachstehenden Link anklicken
Anlage Beschluss MPK vom 10.02.2021

Quelle: Schleswig-Holsteinischer Gemeindetag (www.shgt.de)

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