Belehrung ehrenamtlich Tätiger nach § 43 Infektionsschutzgesetz bei Veranstaltung wie Vereinsfeiern, Osterfeuer, Feuerwehr- und Dorffesten, Sommer-, Herbst- oder Weihnachtsmärkten mit Lebensmitteln
Die Kreisverwaltung Herzogtum Lauenburg, vertreten durch den Fachdienst Gesundheit, teilt mit Schreiben vom 11.04.2019 mit, dass Personen bzw. ehrenamtlich Tätige bei Veranstaltungen wie Vereinsfeiern, Osterfeuer, Feuerwehr- oder Dorffesten, Sommer-, Herbst- oder Weihnachtsmärkten keine Belehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz durch den Fachdienst Gesundheit (Kreisverwaltung) benötigen, wenn sie Lebensmittel anbieten und verkaufen.
Die Verantwortung für eine korrekte Lebensmittel- und Personalhygiene sowie für die Unterrichtung der mit Lebensmitteln umgehenden ehrenamtlich Tätigen liegt voll umfänglich beim jeweiligen Veranstalter der Feiern oder Feste. Informationen sind beispielsweise zu finden bei:
- dem Bundeszentrum für Ernährung „Sicher Feste feiern – Leitlinie zur Guten Hygiene für ehrenamtliche Helfer“ unter https://www.bzfe.de/inhalt/feste-sicher-feiern-29906.html
- der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung unter
- https://www.infektionsschutz.de/hygienetipps/kuechen-und-lebensmittelhygiene/#c6503
- dem Bundesinstitut für Risikobewertung unter
- zu erhalten.
- https://www.bfr.bund.de/de/publikation/merkblaetter fuer weitere berufsgruppen-61521.html
Gleichwohl bietet der Fachdienst Gesundheit auch weiterhin allen ehrenamtlich Tätigen kostenfreie Belehrungen nach § 43 Infektionsschutzgesetz in seinen Räumlichkeiten in Geesthacht oder Ratzeburg auf Anmeldung an.
Frank Hase, Foto Fotolia.com (Lizenzrechte beim Amt Berkenthin)