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Befristete Umsatzsteuer-Senkung zum 01.07.20 von 7% auf 5% betrifft auch den Wasserpreis! Meldung des Zählerstandes nicht erforderlich

Die Besteuerung von Wasser richtet sich nach den Ablesezeiträumen. Liegt das Ende in der Zeit vom 01.07.20 bis 31.12.20 wird der gesamte Ablesezeitraum mit dem verminderten Umsatzsteuersatz von 5 % berechnet. Eine Meldung des Zählerstandes zum 30.06.20 ist nicht erforderlich.

Amt Berkenthin
Finanzbuchhaltung

Foto Adobe Stock

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