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Corona-Schulen-Verordnung und Regelungen nach den Herbstferien ab 19.10.

Das Bildungsministerium hat die Schulleitungen mit E-Mail vom 15.10.2020 wie folgt informiert:

Sie finden die bereits seit 7. Oktober 2020 geltende Corona-SchulenVO im Internet. Die VO enthält insbesondere auch die Regelung zum verbindlichen Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen auch im Unterricht. Die vorhergehende Regelung war bereits durch das Oberverwaltungsgericht bestätigt worden. Zum Umgang mit Mund-Nasen-Bedeckungen erhalten Sie anbei eine erste Sammlung von Fragen und Antworten (Anlage 1). Die Schulaufsicht wird diese Sammlung fortführen, soweit es Fragen gibt, die sich anhand des Verordnungstextes nicht ohne weiteres beantworten lassen.

Soweit die Visiere für Lehrkräfte noch nicht ausgeliefert sind, gehen die letzten Sendungen am Montag bzw. Dienstag kommender Woche bei den Schulen ein. In Schleswig-Holstein kommt derzeit jeder Schutz als Mund-Nasen-Bedeckung in Betracht, der eine Ausbreitung von Tröpfchen durch Husten, Niesen oder Sprechen vermindert. In Betracht kommen etwa aus Stoff genähte Masken, Schals, Tücher, Schlauchschals. Idealerweise kommt ein eng anliegender textiler Stoff zum Einsatz. Visiere aus Kunststoff könnten eingesetzt werden, wenn die Mimik insbesondere von Lehrkräften sichtbar bleiben soll oder wenn aus gesundheitlichen Gründen das Tragen einer Alltagsmaske nicht in Betracht kommt.

Neben den sog. AHA-Regeln (Abstand – Hygiene – Alltagsmasken) ist besonders in Schulen das „“ für Lüften sehr wichtig. Die KMK hat hierzu beraten und das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren hat ein Empfehlungspapier zum Lüften herausgegeben (Anlage 2). Außerdem erhalten Sie als Anlage 3 eine aktualisierte Fassung der einseitigen Übersicht zum Lüften in Klassenräumen. Dort ist noch einmal der Hinweis enthalten, dass alle 20 Minuten zu lüften ist für eine Dauer von 3 – 5 Minuten in der kalten Jahreszeit (in der warmen Jahreszeit soll länger gelüftet werden) und zusätzlich in allen Pausen. Ergänzend füge ich als Anlagen 4 und 5 eine entsprechende Handreichung des Umweltbundesamtes bei, die die Regelungen ebenfalls enthält. Für einzelne Unterrichtsfächer gibt es gesonderte fachauf-sichtliche Hinweise. Sie erhalten an dieser Stelle vorsorglich noch einmal die Hinweise zum Sportunterricht (Anlage 6).

Anlage 1 Corona-BekämpfVO vom 01. Oktober 2020

Anlage 2_2020-10-12 Empfehlung Lufthygiene in Unterrichtsräumen

Anlage 3_Infoblatt Richtig Lueften

Anlage 4_Handreichung Umweltbundesamt _Lüften in Schulen

Anlage 5 Umweltbundesamt _Richtig Lüften

Anlage 6_Hinweise zur Vermeidung von Infektionen – Sportunterricht im SJ_20_21_MBWK Fachaufsicht abgestimmt

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