Fortgeltung der Corona-Bekämpfungsverordnung bis zum 15.09.
Die Landesregierung hat am 16. August 2022 beschlossen, die aktuell bis zum 19. August 2022 befristete Corona-Bekämpfungsverordnung inhaltlich unverändert bis zum 15. September 2022 zu verlängern. Damit bleibt die Corona-Bekämpfungsverordnung in Kraft, enthält aber weiterhin als verbindliche Regelungen lediglich Vorgaben für ambulante Pflegedienste, Krankenhäuser, voll- und teilstationäre Pflegeeinrichtungen, Einrichtungen der Eingliederungshilfe und den öffentlichen Personennahverkehr.