Weiteres Vorgehen bei der Impfung gegen das Coronavirus/ neue Termine
Die Landesregierung hat am 18. Mai 2021 über das Vorgehen bei der geplante Aufhebung der Impfprioritäten und das weitere Vorgehen bei der Buchung von Impfterminen informiert.
Folgende Informationen sind hervorzuheben:
Die nächste Terminvergabe für Impftermine der Priorisierungsgruppen 1-3 wird über www.impfen-sh.de am 20.05.2021 freigeschaltet. Ab 17 Uhr werden rund 75.000 Erstimpfungstermine in den Impfzentren für die darauffolgenden zwei Wochen vergeben werden.
Danach wird es ein neues Terminvergabesystem geben.
Ab Anfang Juni wird es möglich sein, sich verbindlich auf dem Impfportal www.impfen-sh.de für das Wunsch-Impfzentrum zu registrieren – auch wenn aktuell keine Termine verfügbar sind. Die registrierten Nutzer erhalten dann bei Verfügbarkeit eines Termins automatisch einen freien Termin zugewiesen. Dies erfolgt nicht nach dem „Windhundprinzip“, sondern nach Zufallsauswahl.
Die Impfzentren in Schleswig-Holstein sollen bis mindestens 30.09. in Betrieb bleiben.
Der Bund wird ab dem 7. Juni die Impfung durch Betriebsärzte zulassen (ohne Vorgaben der Priorisierung) und für die Haus- und Fachärzte die Impfpriorisierung aufheben. Für die Impfzentren behält sich die Landesregierung den Zeitpunkt vor, zu dem die Priorisierung aufgehoben wird. In den Impfzentren kann al-so die Priorisierung auch über diesen Zeitpunkt hinaus aufrechterhalten werden, um die Impfberechtigten der Prioritätsgruppe 3 berücksichtigen zu können. Die Entscheidung, wann Schleswig-Holstein auch für die Impfzentren die Priorisierung beendet, wird ca. Ende Mai / Anfang Juni anhand des Impffortschritts und der verfügbaren Menge an Impfstoff getroffen.
Die mobilen Impfteams werden weiter eingesetzt. Aktuell sind die mobilen Impfteams in Flüchtlings- und Obdachlosenunterkünften unterwegs. Darüber hinaus sind Impfungen der Teams in den sozialen Brennpunkten geplant (z. B. in Anlaufpunkten wie Tafeln, Soziale Einrichtungen, Stadtteilcafés etc.). Dies kann evtl. ab Mitte Juni beginnen.
Sobald der Impfstoff von BioNTech/Pfizer auch für Personen unter 16 Jahren zugelassen ist, sollen die Impfungen für Schüler (von 12 bis 18 Jahren) beginnen. Das Bundesgesundheitsministerium hat zugesichert, hierfür gesonderte Kontingente des Impfstoffes an die Länder auszuliefern. Dafür sollen je nach Zeitpunkt der Zulassung und Lieferung der Impfstoffe im Schwerpunkt die Sommerferien genutzt werden.
Quelle: Schleswig-Holsteinischer Gemeindetag, www.shgt.de