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Vorgaben für Impfstrategie/ Aufbau von Impfzentren

Die Behörden gehen davon aus, dass bei gutem Verlauf Anfang 2021 erste COVID-19-Impfstoffe zugelassen werden könnten. Es ist allerdings davon auszugehen, dass zumindest am Anfang nicht für alle impfbereiten Menschen ausreichend viele Impfstoffdosen zur Verfügung stehen und auch aus organisatorischen Gründen die Bevölkerung nur nach und nach geimpft werden kann. Für die dann notwendige Priorisierung haben die Ständige Impfkommission, der Deutschen Ethikrat und die Natio-nalen Akademie der Wissenschaften Leopoldina am 9.11.2020 ein gemeinsames Positionspapier zum Thema „Wie soll der Zugang zu einem COVID-19-Impfstoff ge-regelt werden?“ herausgegeben. Wesentliche Eckpunkte sind:

  • Die Priorisierung muss medizinischen, ethischen und rechtlichen Prinzipien folgen. Diese sind der Bevölkerung verständlich darzulegen, damit die Priorisierung als gerechtfertigt wahrgenommen werden kann.
  • Die Verteilung der Impfstoffe ist so zu organisieren, dass die Erreichung der Impfziele sichergestellt ist. Hierzu bedarf es geeigneter neuer Strukturen.
  • Die selbstbestimmte Impfentscheidung erfordert eine kontinuierliche, transparente Information und Aufklärung der Bevölkerung zur Wirksamkeit der Impfung und möglichen Risiken.
  • Um Impfrisiken frühzeitig zu erkennen und zu minimieren, muss ein System zur zeitnahen Erfassung und Bewertung von unerwünschten Ereignissen in zeitlichem Zusammenhang mit der Impfung etabliert werden.

 

Als leitend für die Priorisierung beschreibt das Papier folgende 4 Impfziele:

  1. Verhinderung schwerer COVID-19-Verläufe (Hospitalisation) und Todesfälle
  2. Schutz von Personen mit besonders hohem arbeitsbedingten SARS-CoV-2-Expositionsrisiko (berufliche Indikation)
  3. Verhinderung von Transmission sowie Schutz in Umgebungen mit hohem Anteil vulnerabler Personen und in solchen mit hohem Ausbruchspotenzial
  4. Aufrechterhaltung staatlicher Funktionen und des öffentlichen Lebens

 

Aus diesen Zielen leitet das Papier 3 vorrangig zu impfende Personengruppen ab, die aber noch genauer abgegrenzt werden müssen:

  1. Personen, die aufgrund ihres Alters oder vorbelasteten Gesundheitszustandes ein signifikant erhöhtes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf haben, insbesondere bei erhöhter Kontaktdichte (z. B. in Pflegeheimen)
  2. Mitarbeiter von stationären oder ambulanten Einrichtungen der Gesundheitsversorgung und der Altenpflege, die aufgrund berufsspezifischer Kontakte ein signifikant erhöhtes Risiko für eine Infektion haben oder die als Multiplikatoren das Virus übertragen können.
  3. Personen, die in basalen Bereichen der Daseinsvorsorge und für die Aufrechterhaltung zentraler staatlicher Funktionen eine Schlüsselstellung besitzen (z. B. bei Gesundheitsämtern, Polizei- und Sicherheitsbehörden, Schulen und Kinderbetreuung), insbesondere, wenn sie direkten, risikoerhöhenden Kontakt haben.

Im Kontakt mit den Kreisen und kreisfreien Städten sowie den kommunalen Landesverbänden bemüht sich das Sozialministerium aktuell um den rechtzeitigen Aufbau von Impfzentren in Schleswig-Holstein. Diese sind insb. erforderlich, weil ein Teil der Impfstoffe eine besondere Infrastruktur zur Kühlung benötigen und die Kapazitäten der Hausarztpraxen ergänzt werden sollen. Pro Kreis ist je nach Planung mit 1 bis 4 Impfzentren zu rechnen.

Text Gemeindetag SH; Info-Intern vom 391/20.

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