Vorbildliche Kooperation des Zentralortes Berkenthin mit der Nachbargemeinde Göldenitz
Die Gemeinde Berkenthin als ländlicher Zentralort hat nach dem Landesentwicklungsplan die Aufgabe, auch Wohn- und Gewerbeflächen für den überörtlichen Bedarf auszuweisen. Dieser Aufgabe stellt sich die Gemeinde Berkenthin und schafft dafür die Voraussetzungen für ein moderates Wachstum. Zusammen mit der Gemeinde Göldenitz wird nunmehr ein Gebietsänderungsvertrag geschlossen. Über diesen gehen Flächen von rund 9 ha vom Hoheitsbereich Göldenitz nach Berkenthin über. Der Zentralort Berkenthin wird diese Flächen auf einer langfristigen Zeitachse (etwa 10 Jahre) als Wohn- und Gewerbeflächen entwickeln. Amtsvorsteherin Iris Runge (Sierksrade) lobt den Beschluss beider Gemeindevertretungen. „Während die Göldenitzer aufgrund der Vorgaben der Landesplanung größere Wohnbaugebiete nicht ausweisen dürfen, steht Berkenthin hierfür zur Verfügung“, erläutert die Amtsvorsteherin, die gleichzeitig auf den Zuzug junger Familien und damit auf die Auslastung von Kindertagesstätten, Schulen und anderen öffentlichen Einrichtungen hinweist.
Frank Hase, Foto: Amt Berkenthin