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Verlängerungen der Landesverordnungen über den 14.02. hinaus

Verlängerung der Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes

Die Landesregierung hat am 12. Februar 2021 die bisher bis zum 14. Februar 2021 befristete Corona-Bekämpfungsverordnung bis zum 21. Februar 2021 verlängert. Im Übrigen bleiben die Regelungen unverändert.

Die Beschlüsse der Landesregierung zur Fortsetzung und Abänderung der Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus werden durch Überarbeitung der Corona-Bekämpfungsverordnung im Laufe der 7. Kalenderwoche umgesetzt.

 

Verlängerung der Schulen-Coronaverordnung

Die Landesregierung hat am 12. Februar 2021 die Verlängerung der Schulen-Coronaverordnung beschlossen. Die Neufassung enthält keine materiellen Änderungen an den bestehenden Regelungen, sondern verlängert deren Geltung unverändert bis zum 21. Februar 2021. Die Neufassung der Schulen-Coronaverordnung ist als Anlage 1 beigefügt. Sie tritt am 13. Februar 2021 in Kraft und ist bis zum 21. Februar 2021 befristet.

In der 7. Kalenderwoche ist eine abermalige Neufassung der Änderung der Schulen-Coronaverordnung zu erwarten, mit der die Beschlüsse der Landesregierung zur Öffnung des Präsenzunterrichts an den Grundschulen ab dem 22. Februar 2021 und gegebenenfalls weitere Maßnahmen umgesetzt werden.

 

Verlängerung der Corona-Quarantäneverordnung

Die Landesregierung hat am 12. Februar 2021 die bisher bis zum 14. Februar 2021 befristete Corona-Quarantäneverordnung bis zum 7. März 2021 verlängert. Abgesehen von redaktionellen Korrekturen wurden keine Änderungen an der Corona-Quarantäneverordnung vorgenommen. Die Neufassung ist als Anlage 2 beigefügt

 

Anlagen: bitte auf den jeweils nachstehenden Link draufklicken:

Anlage 1 Schulen-Coronaverordnung ab 13.2.2021
Anlage 2 Corona-QuarantäneVO ab 15.02.21

 

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