Verlängerung der Quarantäneregeln bis zum 15. Mai 2022
Das Gesundheitsministerium hat am 26. April 2022 die Geltung der Absonderungsregeln (Isolation oder Quarantäne) bis zum 15. Mai 2022 verlängert. Der entsprechende Erlass, auf dessen Grundlage die Kreise in Allgemeinverfügungen die Quarantäneregeln erlassen, tritt am 1. Mai 2022 in Kraft und ist als Anlage beigefügt.
Gegenüber den bisher geltenden Quarantäneregeln, gibt es keine Änderungen. Das Ministerium hat angekündigt, dass in Kürze nach Anpassung der Regelungen auf Bundesebene eine Änderung des Erlasses zu erwarten ist.
Das Schaubild zur Isolation für Erkrankte und Quarantäne für Kontaktpersonen mit Stand vom 15.02.2022 ist hier als Anlage beigefügt.
Zu den Anlage, bitte den jeweils nachstehenden Link doppelt anklicken:
Absonderungserlass des Landes ab 2022-05-01 vom 26.04.2021
Schaubild_Absonderung_Qurantäne_15.02.2022