Verabredungen von Bund und Ländern zum weiteren Vorgehen
Bund und Länder haben sich am 21.12.2021 auf das weitere Vorgehen zum Coronavirus verständigt und dabei auch weitere Einschränkungen beschlossen, die von den Ländern umgesetzt werden müssen. Der Beschluss ist als Anlage 1 beigefügt. Daraus sind folgende konkrete Maßnahmen hervorzuheben.
Ab dem 28. Dezember 2021 sollen private Zusammenkünfte von Geimpften und Genesenen nur noch mit maximal 10 Personen erlaubt sein. Für den Fall, dass eine ungeimpfte Person teilnimmt, sollen die aktuell bereits geltenden Kontaktbeschränkungen erhalten bleiben (Beschränkung des Treffens auf den eigenen Haushalt und höchstens zwei Personen eines weiteren Haushaltes, siehe § 2 Abs. 4 Corona-Bekämpfungsverordnung).
Es gibt die Empfehlung, die Kontakte bei Familienfeiern zu Weihnachten eigenverantwortlich zu begrenzen, die Corona-Warn-App zu nutzen und vor dem Zusammentreffen mit anderen Familienmitgliedern einen Test durchzuführen.
Ab dem 28. Dezember 2021 werden Clubs und Diskotheken in Innenräumen geschlossen und Tanzveranstaltungen verboten (Achtung: siehe unten zur abweichenden Ankündigung der Landesregierung).
Überregionale Großveranstaltungen (z. B. Sport, Kultur) finden ab dem 28. Dezember 2021 ohne Zuschauer statt.
Die Wirtschaftshilfen des Bundes werden verlängert, dabei sollen aus Sicht der Länder auch die besonderen Bedarfe der kommunalen Unternehmen sowie der Kultur- und Veranstaltungswirtschaft in den Blick genommen werden.
Die Betreiber kritischer Infrastrukturen werden aufgefordert, ihre jeweiligen betrieblichen Pandemiepläne zu überprüfen, anzupassen und zu gewährleisten, dass diese kurzfristig aktiviert werden können.
Bund und Länder haben verabredet, am 7. Januar 2022 zur nächsten Beratung zusammen zu kommen.
Die Landesregierung hat dazu angekündigt, die verabredeten Maßnahmen im Wesentlichen umzusetzen. Allerdings sollen Diskotheken in Schleswig-Holstein nicht geschlossen werden, stattdessen soll es Kapazitätsbeschränkungen geben. Die Kreise werden ermächtigt werden, zu Silvester an geeigneten Orten Ansammlungsverbote anzuordnen.
Diese Beschlüsse erfordern eine Anpassung der Corona-Bekämpfungsverordnung, die am 28.12.2021 in Kraft treten soll. Nach unseren Informationen werden diese Änderungen am 23.12.2021 verkündet.
Anlage (bitte doppelt anklicken)