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Unterhaltung von Gewässern zweiter Ordnung

Gemäß § 41 Absatz 1 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) sowie § 35 des Landeswassergesetzes Schleswig-Holstein (LWG) in den jeweils geltenden Fassungen geben die Gewässerunterhaltungsverbände des Kreises Herzogtum Lauenburg bekannt, dass ab sofort bis zum Ende des Jahres die erforderlichen Unterhaltungsarbeiten an den im Gewässerverzeichnis ausgewiesenen Gewässern zweiter Ordnung innerhalb der jeweiligen Verbandsgebiete durchgeführt werden.

 Nach § 41 WHG sowie ergänzend § 35 LWG haben Anlieger und Hinterlieger die zur Gewässerunterhaltung erforderlichen Maßnahmen zu dulden. Hierzu gehören insbesondere:

  •  das Betreten und Benutzen der Grundstücke,
  • die vorübergehende Unterbrechung oder Behinderung der Gewässerbenutzung während der Unterhaltungsarbeiten,
  • die Entnahme von Bestandteilen der Grundstücke für die Unterhaltung, sofern diese andernfalls nur mit unverhältnismäßig hohen Kosten beschafft werden könnten,
  • die Einebnung von Aushub auf den Grundstücken, soweit hierdurch kein erheblicher Nachteil für die bisherige Nutzung entsteht,
  • die Bepflanzung der Ufer durch den Unterhaltungspflichtigen,
  • die Bewirtschaftung von Ufergrundstücken in erforderlicher Breite so, dass die Unterhaltung sowie die Belange des Ufer- und Gewässerschutzes nicht beeinträchtigt werden.

 Bei ackerbaulicher Nutzung ist gemäß § 7 der Verbandssatzung ein Abstand von jeweils 1,0 m von der oberen Böschungskante einzuhalten. Kosten für Unterhaltungsarbeiten, die infolge einer mangelhaften Unterhaltung oder Sicherung von Anlagen in und an Gewässern gemäß § 37 LWG sowie hierdurch verursachter Gewässerschäden notwendig werden, trägt der Verursacher.

Die Gewässerunterhaltungsverbände weisen darauf hin, dass nach § 35 LWG von den Anliegern alles zu unterlassen ist, was die Unterhaltung der Gewässer unmöglich macht oder wesentlich erschwert.

Ratzeburg, 22.05.2026

 Für den Gewässerunterhaltungsverband / Wasser- u. Bodenverband

Steinau/Büchen
gez. Günter Mund
Verbandsvorsteher

Göldenitz-Pirschbach
gez. Hartmut Brandt
Verbandsvorsteher

 Priesterbach
gez. Adolf Heins
Verbandsvorsteher

 Ratzeburger See
gez. Wolfgang Pagel
Verbandsvorsteher

Linau
gez. Uwe Schack
Verbandsvorsteher

 Steinau/Nusse
gez. Frank-Heinrich Lübbers
Verbandsvorsteher

 Hellbach-Boize
gez. Hartwig Albers
Verbandsvorsteher

 Schwarze Au-Amelungsbach
gez. Ulf Peters
Verbandsvorsteher

 Bille
gez. Erich Püst
Verbandsvorsteher

 Delvenau-Stecknitzniederung
gez. Reinhard Nieberg
Verbandsvorsteher

 

Gewässer- und Landschaftsverband
Herzogtum Lauenburg
Robert-Bosch-Straße 21a
23909 Ratzeburg
Durchwahl: 0 45 41 / 85 70 88 -10
Zentrale: 0 45 41 / 85 70 88 -0
Fax.-Nr.: 0 45 41 / 85 70 88 -99
Internet: www.glv-rz.de

 

 

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