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Umtausch Führerschein

Haben Sie den Führerschein vor dem 19.01.2013 gemacht? Dann muss er umgetauscht werden. Je nach Jahrgang gelten verschiedene Fristen.

Fest steht: Bis zum 19.01.2033 müssen alle Motorrad- und Autoführerscheine gegen eine neue Ausführung ausgetauscht sein, so will es ein EU-Beschluss. Geplant ist eine Staffelung. Die Planung sieht vor, dass für alle älteren Papierführerscheine (erstellt vor dem 31.12.1998) sowie Plastikführerscheine (erstellt vom 01.01.1999 bis zum 18.01.2013) das Geburtsdatum des Inhabers über die Frist entscheidet.

Geburtsjahr bis Stichtag des Umtausches

Vor 1953, bis 19.01.2033
1953 – 1958, bis 09.01.2022
1959 – 1964, bis 19.01.2023
1965 – 1970, bis 19.01.2024
ab 1971, bis 19.01.2025

Für den Umtausch der Führerscheine ist die Zulassungsstelle des Kreises Herzogtum Lauenburg in Lanken zuständig.

Frank Hase, Foto Fotolia.com (Lizenzrechte beim Amt Berkenthin)

 

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