Änderung Corona-BekämpfVO: Geltung der Auffrischimpfung nach 14 Tagen
Nach der Neufassung der Corona-Bekämpfungsverordnung vom 14. Dezember 2021 hatte die Landesregierung in einer Pressemitteilung verkündet, dass die Auffrischimpfung („Booster“) erst nach 14 Tagen insofern gültig ist, als sie eine Befreiung von der Testpflicht in den Fällen bewirkt, in denen…
