Kreis Herzogtum Lauenburg verhängt Aufstallungspflicht für Geflügelhaltungen ab 50 Tieren und Ausstellungsverbot ab Samstag, 1. November 2025
Nach mehreren mit Geflügelpest infizierten, tot aufgefundenen Wildvögeln, vor allem Kraniche, gilt ab Samstag, 1. November 2025 auch im Kreis Herzogtum Lauenburg die Pflicht zum Aufstallen für Geflügelhaltungen ab 50 Tieren sowie ein Ausstellungsverbot für Geflügel und Tauben. Die zugrundeliegende…
