Bekanntmachung zum Schutz von Gebäuden mit Weichdach oder sonstigen brandgefährdeten Gebäuden und Anlagen an Silvester und Neujahr
Der Amtsdirektor und die Amtsvorsteher/in der Ämter Berkenthin, Breitenfelde, Sandesneben-Nusse und Lauenburgische Seen weisen zum Schutz von brandgefährdeten Gebäuden und Anlagen auf folgendes hin: Gemäß § 23 Abs. 1 der 1. Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1.SprengV) in der Fassung der Bekanntmachung…
