Belehrung ehrenamtlich Tätiger nach § 43 Infektionsschutzgesetz bei Veranstaltung wie Vereinsfeiern, Osterfeuer, Feuerwehr- und Dorffesten, Sommer-, Herbst- oder Weihnachtsmärkten mit Lebensmitteln
Die Kreisverwaltung Herzogtum Lauenburg, vertreten durch den Fachdienst Gesundheit, teilt mit Schreiben vom 11.04.2019 mit, dass Personen bzw. ehrenamtlich Tätige bei Veranstaltungen wie Vereinsfeiern, Osterfeuer, Feuerwehr- oder Dorffesten, Sommer-, Herbst- oder Weihnachtsmärkten keine Belehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz durch den…
