Höhere Beträge im Rahmen der Bildung und Teilhabe (BuT)
Mit dem „Starke-Familien-Gesetz“ des Bundes gibt es erhebliche Änderungen im Bereich Bildung und Teilhabe für Leistungsempfänger. Ab 01.08.2019 ist mit Neuantragstellung auf Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II, Sozialgesetzbuch XII und Asylbewerberleistungsgesetz automatisch eine Antragstellung für Bildung und Teilhabe erfolgt. Voraussetzung…
