Allgemeinverfügung des Landrates mit Erläuterungen zur Schließung von Gaststätten, Einschränkungen im Handel sowie bei privaten Feiern
Mit der 5. Allgemeinverfügung des Kreises Herzogtum Lauenburg wird versucht, zahlreiche Fragen zum Umfang von § 4 Abs. 2 der Rechtsverordnung vom 17.3.2020 zu klären. Es werden nunmehr auch private Veranstaltungen über 50 Personen verboten, die Notfallbetreuung in den Schulen…