Corona: Neue Rechtsverordnung und Allgemeinverfügung des Kreises treten am Montag (04.05.) mit einigen Lockerungen in Kraft
Nach der Rechtsverordnung ergeben sich vor allen Dingen folgende Veränderungen (keine abschließende Aufzählung!): Dauercamping ist nun (einschließlich der Inseln) erlaubt; allerdings mit einer Rückkehrverpflichtung im Falle der Absonderung nach § 30 IfSG (siehe § 1 Satz 2, 2. Halbsatz) Die…