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RKI hat Einstufung von Kontaktpersonen im Umfeld von COVID-Erkrankten gerändert

Bis zum 31.3.2021 wurden die Kontaktpersonen im Umfeld von COVID-Erkrankten nach K1 und K2 eingestuft. An die Einstufung ist auch die Quarantäne-Verpflichtung gekoppelt. Ab 01.04.2021 hat das RKI die Kontaktpersonen und deren Einstufungen neu definiert. Kontaktpersonen zu einem bestätigten COVID-19-Fall werden bei Vorliegen mindestens einer der folgenden Situationen als enge Kontaktpersonen mit einem erhöhten Infektionsrisiko definiert:

  1. Enger Kontakt (<1,5 m, Nahfeld) länger als 10 Minuten ohne adäquaten Schutz# (adäquater Schutz = Fall und Kontaktperson tragen durchgehend und korrekt MNS [Mund-Nasen-Schutz] oder FFP2-Maske).
  2. Gespräch mit dem Fall (face-to-face-Kontakt, <1,5 m, unabhängig von der Gesprächsdauer) ohne adäquaten Schutz# (adäquater Schutz = Fall und Kontaktperson tragen durchgehend und korrekt MNS [Mund-Nasen-Schutz] oder FFP2-Maske).
  3. Gleichzeitiger Aufenthalt von Kontaktperson und Fall im selben Raum mit wahrscheinlich hoher Konzentration infektiöser Aerosole unabhängig vom Abstand für > 10 Minuten, auch wenn durchgehend und korrekt MNS (Mund-Nasen-Schutz) oder FFP2-Maske getragen wurde.

Eine Übersicht des RKI und weitere Erläuterungen bekommen Sie durch Anklicken des nachsteckenden Link: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Kontaktperson/Management.html;jsessionid=16CA3D9EB518F0B5618BB45EC71EEDD1.internet122?nn=13490888#doc13516162bodyText9

 

Frank Hase

 

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