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MPK-Beschlüsse von Bund und Ländern zur Eindämmung des Coronavirus

Bund und Länder haben am 22. März 2021 darüber beraten, wie die bestehenden Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus ab dem 28. März 2021 fortgesetzt werden sollen. Als Ausgangslage werden ein „starkes Infektionsgeschehen“ und eine „exponentielle Dynamik“ festgestellt. Der Beschluss der Ministerpräsidenten und der Bundeskanzlerin ist als Anlage beigefügt.

Folgende Entscheidungen sind hervorzuheben:

Die bestehenden Beschlüsse vom Bund und und damit auch die von den Ländern verordneten Einschränkungen werden bis zum 18. April 2021 verlängert.

Eine „Erweiterte Ruhezeit zu Ostern“ soll dazu dienen, durch eine mehrtägige, sehr weitgehende Reduzierung aller Kontakte das exponentielle Wachstum der 3. Welle zu durchbrechen.

  • Der 1. April (Gründonnerstag) und der 3. April (Samstag) 2021 werden zusätzlich einmalig als Ruhetage definiert werden und mit weitgehenden Kontaktbeschränkungen verbunden.
  • Es gilt damit an fünf zusammenhängenden Tagen das Prinzip #WirBleibenZuHause.
  • Private Zusammenkünfte sind in dieser Zeit im eigenen Hausstand und mit einem weiteren Haushalt möglich, jedoch auf maximal fünf Personen beschränkt. Kinder bis 14 Jahre werden dabei nicht mitgezählt. Paare gelten als ein Haushalt. Das entspricht der aktuellen Regelung in § 2 Abs. 4 der Corona-BekämpfungsVO, so dass in Schleswig-Holstein aufgrund dieses Beschlusses keine zusätzlichen Einschränkungen notwendig sind.
  • Vom 1. bis 5. April wird es ein Ansammlungsverbot geben. Ansammlungen im öffentlichen Raum werden grundsätzlich untersagt.
  • Ausschließlich der Lebensmitteleinzelhandel im engen Sinne wird am Samstag, 3. April geöffnet.
  • Bund und Länder werden die Religionsgemeinschaften bitten, religiöse Versammlungen in dieser Zeit nur virtuell durchzuführen.

Sofern in den kommenden Tagen die Kriterien für einen Öffnungsschritt nach dem MPK-Beschluss vom 3. März 2021 erfüllt werden, erfolgt dessen Umsetzung erst ab dem 6. April 2021.

Sofern in den kommenden Tagen die Kriterien für einen Öffnungsschritt nach dem MPK-Beschluss vom 3. März 2021 erfüllt werden, erfolgt dessen Umsetzung erst ab dem 6. April 2021.

 

Die bisher als „Notbremse“ vereinbarten Maßnahmen für Kreise mit einer 7-Tage-Inzidenz von über 100 (also Rückkehr zu den bis zum 7. März geltenden Einschränkungen) werden um folgende Maßnahmen ergänzt bzw. verschärft:

  • Tragepflicht medizinischer Masken von Mitfahrern auch im privaten PKW, soweit diese nicht dem Hausstand des Fahrers angehören
  • tagesaktuelle Schnelltests als Voraussetzung in Bereichen, in denen die Einhaltung von Abstandsregeln und konsequente Maskentragung erschwert sind
  • Ausgangsbeschränkungen
  • verschärfte Kontaktbeschränkungen.

 

Es wird dazu aufgefordert, den grenzüberschreitenden Reiseverkehr auf das absolut erforderliche Mindestmaß zu begrenzen.

  • Bund und Länder erwarten von allen Fluglinien konsequente Tests von Crews und Passagieren vor dem Rückflug und keine weitere Ausweitung der Flüge während der Osterferien.
  • Die Bundesregierung wird eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes vorlegen, wonach angesichts der weltweiten Pandemie eine generelle Testpflicht vor Abflug zur Einreisevoraussetzung bei Flügen nach Deutschland vorgesehen wird, also unabhängig vom Inzidenzwert am Zielort.

Modellprojekte: Die Länder können in ausgewählten Kreisen zeitlich befristete Modellprojekte durchführen. Damit soll die Umsetzbarkeit weiterer Öffnungsschritte unter Nutzung eines konsequenten Testregimes untersucht werden.

Betont wird die Bedeutung einer deutlichen Ausweitung tagesaktueller Schnell-tests und Selbsttests. Die Teststrategie wird mit einem 3 Säulen-Modell beschrieben:

  • Säule 1: Tests für Schüler und das Personal an Schulen, Ziel sind flächendeckend zwei Tests pro Woche, auch für Schüler.
  • Säule 2: Kostenlose Tests für die Bürgerinnen und Bürger
  • Säule 3: Tests für die in Präsenz Beschäftigten in den Betrieben

Den Umsetzungsstand der Testangebote der Unternehmen für ihre Beschäftigten wird die Bunderegierung Anfang April bewerten und dann über eventuelle schärfere Regeln entscheiden

Bund und Länder werden am 12. April 2021 erneut beraten und dann Beschlüsse dazu fassen, wie es ab dem 19. April 2021 weitergeht.

Die Landesregierung wird sich im Laufe des 23. März zur Umsetzung der Beschlüsse äußern. Im Laufe der Woche ist mit der notwendigen Anpassung der Corona-BekämpfVO und anderer Landesvorschriften zu rechnen.

Quelle: Schleswig-Holsteinischer Gemeindetag (www.shgt.de)

Anlage MPK-Beschluss vom 22.03.2021: bitte den nachstehenden Link anklicken

MPK-Beschluss Bund Länder 2021-03-22

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