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Lockerung der Quarantäneregeln ab 04.05.

Das Gesundheitsministerium hat am 3. Mai 2022 die Quarantäneregeln deutlich gelockert. Neu gefasst wurde der Erlass, auf dessen Grundlage die Kreise in Allgemeinverfügungen die Quarantäneregeln erlassen. Die Neufassung des Erlasses unter dem Titel „Erlass von Allgemeinverfügungen über die Anordnung zur Absonderung (Isolation)“ ist am 4. Mai 2022 in Kraft getreten und ist als Anlage 1 (= siehe Allgemeinverfügung des Kreises vom 03.05.2022) beigefügt. Die Neufassung gilt auch für alle, die sich am 4. Mai bereits in Absonderung befinden. Gegenüber den bisher geltenden Regeln ist auf folgende wesentliche Änderungen hinzuweisen:

  • Die Quarantänepflicht für Kontaktpersonen (Haushaltsangehörige) wurde gestrichen. Der Quarantänepflicht unterliegen damit nunmehr nur noch diejenigen, die selbst von einem positiven Testergebnis Kenntnis haben.
  • Die Absonderung für Infizierte endet automatisch stets nach fünf Tagen. Das gilt auch bei fortbestehenden Symptomen. Eines negativen Testergebnisses bedarf es hierfür nicht. Ein solcher Test wird lediglich noch empfohlen. Die bisherigen Regelungen zur „Freitestung“ (auch diejenigen für Kinder und Schüler) entfallen entsprechend
  • Für Beschäftigte in Einrichtungen des Gesundheitswesens, der Alten- und Pflege-einrichtungen sowie bei ambulanten Pflegediensten und Einrichtungen der Eingliederungshilfe gelten veränderte Sonderregeln. Diese benötigen zur Wiederaufnahme der Tätigkeit nach Beendigung der Isolation ein frühestens am 5. Tag der Isolation vorgenommenes negatives Testergebnis und müssen seit 48 Stunden symptomfrei sein. Für den negativen Test gelten bestimmte Vorgaben. Spätestens 10 Tage nach Feststellung der Infektion endet das berufliche Tätigkeitsverbot automatisch.

Aktualisierte Handreichungen für Einrichtungen der Einigungshilfe
Das Gesundheitsministerium hat einige der Handreichungen für Einrichtungen der Eingliederungshilfe aktualisiert. Diesem info-intern sind beigefügt

  • als Anlage 2 das Informationsblatt zur Umsetzung von Tests in der Eingliederungshilfe, Stand 1. Mai 2022 und
  • als Anlage 3 die Handlungsempfehlungen für Besucher in Einrichtungen der Eingliederungshilfe, Stand 1. Mai 2022

Quelle: Schleswig-Holsteinischer Gemeindetag (www.shgt.de)

Anlagen: bitte nachstehend jeweils Link doppelt anklicken:
Anlage 1 Allgenmeinverfügung des Kreises zur Absonderung vom 03.05.2022
Anlage 2 Infoblatt Umsetzung Teststrategie EGH Stand 01.05.2022
Anlage 3 Handlungsempfehlungen Besuchskonzept EGH Stand 01.05.2022

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