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Lockerung der Kontaktbeschränkungen in der Corona-BekämpfVO

Die Landesregierung hat am 18. Februar 2022 die Corona-Bekämpfungsverordnung geändert. Die Änderungsverordnung ist als Anlage beigefügt. Die Änderungen treten am 19. Februar 2022 in Kraft. Mit diesen Änderungen wird die angekündigte Lockerung der Kontaktbeschränkungen als erste Stufe von mehreren Öffnungsschritten bei den Infektionsschutzmaßnahmen umgesetzt.

Konkret geändert werden nur die Kontaktbeschränkungen für Ansammlungen und Zusammenkünfte zu privaten Zwecken durch eine Neufassung von § 2 Abs. 4. Nunmehr gibt es keine Einschränkung der Teilnehmerzahl mehr, wenn alle teilnehmenden Personen ab 14 Jahren geimpft oder genesen sind oder aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können. Sobald ein Teilnehmer keine dieser Voraussetzungen erfüllt (also insbesondere ungeimpft ist), ist die Teilnehmerzahl auf 25 begrenzt. Dabei zählen Minderjährige in Begleitung nicht mit. Dies gilt sowohl im privaten als auch im öffentlichen Raum, also z. B. bei Zusammenkünften in Gaststätten.

Anlage: Änderungsverordnung, bitte nachstehend doppelt anklicken
Corona-Virus – Maßnahmen zur Bekämpfung – Rechtsverordnung Land vom 11.01.2022_Änderung_18.02.2022

 

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