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Kreisumlage 2019 – Städte und Gemeinden fordern Solidarität des Kreises

Die Kreisumlage ist nach dem Finanzausgleichsgesetz Schleswig-Holstein ein nachrangiges Finanzierungsinstrument, das die finanzielle Leistungsfähigkeit des kreisangehörigen Raums berücksichtigen muß. Nachdem die Städte und Gemeinden den Kreis im Rahmen der Haushaltskonsoldierung in der Vergangenheit aktiv unterstützt haben, wird jetzt die Solidarität des Kreises benötigt. Die Gemeinden, Städte und Ämter des Kreises Herzogtum Lauenburg erwarten von den Mitgliedern des Kreistages, die Kreisumlage zum 01.01.2019 um 2 Prozentpunkte zu senken sowie einen Betrag von 4,5 Mio. Euro in ein Kita-Sofortprogramm für Investitionskostenzuschüsse zu geben.

Die Städte und Gemeinden benötigen ihre Einnahmen, um wichtige Infrastrukturaufgaben im Rahmen der Daseinsvorsorge wahrnehmen zu können, die den Menschen überall im Kreis zu Gute kommen, darunter insbesondere Familien, Kinder und Jugendlichen in Kindertagesstätten und Schulen. Dabei wollen wir den Kreis ganz und gar nicht im Regen stehen lassen!

Zur Begründung:

Die Haushaltssituation des Kreises Herzogtum Lauenburg hat sich in den zurückliegenden Jahren erheblich verbessert und versetzt den Kreis zunehmend in die Lage, jährliche Überschüsse von mehr als 10 Mio. Euro zu erwirtschaften (s. Jahresergebnis 2017 mit 18,3 Mio. Euro Überschuss). Die Haushaltssituation der Städte und Gemeinden hat sich hingegen verschlechtert. Dies liegt zum einen an Änderungen im Finanzausgleich, was gerade bei den Haushalten zahlreicher kleinerer Gemeinden abzulesen ist, zum anderen aber an explosionsartig gestiegenen Kosten wie im Kita-Bereich besonders nachzuvollziehen ist. Auch der gesellschaftliche Wandel sowie Gesetzesänderungen tragen immer wieder neue Aufgaben an die Städte und Gemeinden heran, die Investitionen und Folgekosten in Form von Schuldendienstleistungen für Kreditfinanzierungen und laufende Bewirtschaftungskosten auslösen. Immer stärker entsteht der Druck auf der untersten Ebene und damit vor Ort, Bedürfnisse der Menschen, aber auch Standards und Vorgaben des Bundes und des Landes zu erfüllen. Dies wird besonders deutlich an den Themen Bildung und Migration.

Der Kreis Herzogtum Lauenburg ist über den Weg der Konsolidierung über zwei Zeitabschnitte einen sehr schweren Weg gegangen und hat schmerzliche Einschnitte im eigenen Haushalt vornehmen müssen. Hiervon waren Kreisverwaltung, Kreiseinrichtungen und Kreisaufgaben einerseits, aber auch Institutionen, Vereine, auch Städte und Gemeinden im kreisangehörigen Raum andererseits betroffen und mussten Kürzungen zum Abbau eines strukturellen Defizits im Kreishaushalt hinnehmen.

Im gleichen Zeitraum haben auch die Städte und Gemeinden Konsolidierungsverpflichtungen umfangreich erfüllt, ob mit vertraglicher Vereinbarung mit dem Land oder nicht. Viele Städte und Gemeinden haben auch notwendige Investitionen schon lange verschoben.

Gleichwohl haben die Städte, Gemeinden und Ämter für das Anliegen des Kreises nicht nur Verständnis gezeigt, sondern aktiv mitgewirkt, den Kreis in den Stand zu versetzen, Konsolidierungsmittel durch das Land erhalten zu können. Den Mitgliedern in den Stadt- und Gemeindevertretungen fiel es nicht leicht, den Weg einer Kreisumlagenerhöhung zum 01.01.2017 mitzugehen und haben dennoch im Sinne einer Gesamtverantwortung für den Kreis und für die Menschen im Kreis Herzogtum Lauenburg zugestimmt.

Jetzt aber braucht der kreisangehörige Raum die Solidarität des Kreises und des Kreistages, um seinerseits den öffentlichen Aufgaben gerecht zu werden, die wiederum der Gesamtheit des Kreises zu Gute kommen. Schließlich sind es die Einnahmen der Städte und Gemeinden, von denen der Kreis als Gemeindeverband profitiert.

Im Einzelnen

Der freie Finanzspielraum in den Städten und Gemeinden nimmt immer weiter ab. Zahlreiche Gemeinden haben über Jahre schon keinen freien Finanzspielraum mehr, um aus selbst erwirtschafteten Mitteln dringende Investitionsmaßnahmen finanzieren zu können.

Der freie Finanzspielraum stellt einen Überschuss im laufenden Betrieb dar. Von den laufenden Einnahmen werden alle laufenden Ausgaben abgezogen. Von dem gewonnenen Zwischenergebnis werden weiter die Tilgungsverpflichtungen aus Krediten und zwingende Gebührenanteile aus öffentlichen Einrichtungen wie Abwasserbeseitigung und Wasserversorgung abgezogen. Der verbleibende Betrag kann für Investitionen oder zum Ansparen späterer Investitionen bereitgestellt werden (Eigenfinanzierungskraft).

Bei einer Auswertung der Zahlen aller amtsangehörigen Gemeinden im Kreis Herzogtum Lauenburg wurde auf der Grundlage der Haushalte 2018 mit den Finanzplanungsdaten der Jahre 2016 bis einschließlich 2021 festgestellt, dass 47 % aller amtsangehörigen Gemeinden über drei Jahre keinen oder sogar einen negativen freien Finanzspielraum haben. Abgestuft darunter haben sogar 46 Gemeinden Probleme, über vier Jahre und sogar 25 Gemeinden über fünf Jahre einen negativen bzw. keinen freien Finanzspielraum!

Sehr heterogen ist die Situation bei den Städten und der Gemeinde Wentorf bei Hamburg. Während die Stadt Schwarzenbek nach dem Haushaltsplan 2018 und der mittelfristigen Finanzplanung 2016 bis einschließlich 2021 keine doppischen Verluste ausweisen muss, sind die Städte Geesthacht mit Verlusten in Summe von rund 17,2 Mio. Euro und Lauenburg mit rund 8,53 Mio. Euro aus den Haushaltsberatungen herausgegangen. Die Stadt Mölln konnte für 2018 und 2019 eine positive Prognose abgeben, ebenso Wentorf für den gesamten Finanzplanungszeitraum. Die Stadt Ratzeburg (trotz der nochkameralen Buchführung) hat für die Jahre 2018 und 2019 ebenfalls keinen freien Finanzspielraum ausweisen können.

„Die Schere geht auseinander“

Im Zeitraum 2013 bis 2018 konnte der Kreis Herzogtum Lauenburg seine Kreditverbindlichkeiten fast halbieren und um 22,5 Mio. Euro abbauen. Im gleichen Zeitraum haben die Städte, Gemeinden, Ämter und Verbände eine deutlich andere Entwicklung genommen. Der kreisangehörige Raum konnte keine Schulden abbauen, im Gegenteil, rund 61,4 Mio. Euro sind hinzugetreten.

Im Zeitreihenvergleich kann eine weitere positive Entwicklung beim Kreis abgelesen werden. So konnten in der Bilanz des Kreises die Verlustvorträge von 2013 bzw. 2014 in der Spitze mit 18 Mio. Euro bis 2016 komplett abgebaut werden. Mit den Jahren 2017 und 2018 kann der Kreis sogar eine Ergebnisrücklage mit schätzungsweise 20 Mio. Euro aufbauen und damit das Eigenkapital stärken.

Die positive Entwicklung der Haushaltssituation des Kreises lässt sich auch an den liquiden Mitteln ablesen. Im Vergleich zwischen 2013 und 2017 konnten die liquiden Mittel um rund 13 Mio. Euro erhöht werden. Im gleichen Zeitraum konnten die Kassenkredite in der Finanzbauchhaltung der Kreisverwaltung um 13,1 Mio. Euro abgebaut werden.

Unter dem Strich ergibt sich hier schon eine Verbesserung von rund 49 Mio. Euro, und zwar nicht nur in der Darstellung buchhalterischer Ansätze, sondern in Beträgen, die sich im sog. „Cashflow“ (also zahlungsflüssig) ablesen lassen. Der Kreis steht nunmehr wiederholt vor dem Sprung, Sondertilgungen vornehmen zu können!

Investitionstätigkeit – Herausforderungen

Richtig ist, dass nicht nur der Kreis Herzogtum Lauenburg im Jahresabschluss 2017 mit 18,3 Mio. Euro einen sehr positiven Abschluss hervorbringen könnte, sondern dass auch der kreisangehörige Raum mit Städten und Gemeinden rund 15,2 Mio. Euro an Überschüssen zusammentragen konnte.

Die Entwicklung der freien Finanzspielräume zeigt eine andere (s. Erläuterungen oben).

Der Kreis Herzogtum Lauenburg hat in nächster Zukunft dringende Investitionsausgaben umzusetzen. Diese werden vom kreisangehörigen Raum nicht in Frage gestellt. Im Zeitraum 2019 bis 2021 wurden die Investitionen von der Kreisverwaltung mit rund 54 Mio. Euro beziffert.

Mit Blick auf die Wahrnehmung pflichtiger Selbstverwaltungsaufgaben sind auch die Investitionsausgaben des kreisangehörigen Raums zusammengetragen worden. Diese belaufen sich in der Summe auf rund 134 Mio. Euro und sind nur für die Bereiche Schule, Kindertagesstätten und Feuerwehren abgefragt worden. Weitere Investitionsausgaben des kreisangehörigen Raumes würden also noch hinzukommen (siehe u.a. Straßenbau).

Am Runden Tisch am 05.11.2018 hat die Kreisverwaltung für das Jahr 2019 einen Planwert als Überschuss von rund 12,6 Mio. Euro ausgewiesen. Im Finanzplan sind Nettoauszahlungen aus Investitionstätigkeit mit rund 20 Mio. Euro genannt worden. Hinzu kommen im Finanzplan Kredittilgungen in Höhe von 9 Mio. Euro. Der Kreditbedarf 2019 wird somit unter dem Strich von der Kreisverwaltung mit 10,8 Mio. Euro ausgewiesen. Bezogen auf die obige Nettogröße der Investitionstätigkeit mit 20 Mio. Euro würde dies bedeuten, dass für jeden aufgewandten Euro Investitionstätigkeit 50 Cent an Krediten aufgenommen werden muss (50 % Fremdkapitalquote). „Von dieser Quote darf der kreisangehörige Raum nur träumen“!

Die Situation bei den Städten, Gemeinden, Ämtern und Verbänden ist an dieser Stelle eine ganz andere. Gerade in den Bereichen Schule und Kindertagesstätten werden Eigenanteile bei Investitionstätigkeit und ihrer entsprechenden Ausgaben nicht selten mit 100 prozentiger Fremdkapitalquote oder mit einem sehr hohen Fremdkapitalanteil finanziert. Kaum eine Kommune im kreisangehörigen Bereich ist in der Lage, bei Investitionen in der obigen Größenordnung nur mit 50 % Fremdkapital auszukommen. Eine Finanzierung erfolgt im kreisangehörigen Raum in der Regel langfristig, d. h. über einen Zeitraum von 20 Jahren mit I-Fondsdarlehen, ansonsten am freien Kreditmarkt über 30 Jahre und belastet somit die städtischen und gemeindlichen Haushalte über mehrere Jahrzehnte.

Runder Tisch Schreiben Städte Gemeinden Ämter vom 28.11.2018 – Eckdaten

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