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Kita und Schulen ab 11.01. – Elternbeiträge Kita und Ganztagsbetreuung – Wie geht es an Kitas und Schulen weiter?

Finanzministerin Monika Heinold, Sozialminister Dr. Heiner Garg und Bildungsministerin Karin Prien haben am 6. Januar 2021 im Rahmen einer Pressekonferenz weitere Details zur Umsetzung des Beschlusses von Bund und Ländern für die Bereiche Kitas und Schulen vorgestellt. Der Ministerpräsident wird außerdem morgen am 7. Januar 2021 in der Sondersitzung des Landtages eine Regierungserklärung abgeben.

Land erstattet Beiträge für Kita und Ganztagsbetreuung an Schulen

Das Land wird für Januar 2021 die Beiträge für Kita und Ganztagsbetreuung an Schulen erstatten. Die Landesregierung geht davon aus, dass für die Erstattung der Kita- und Ganztagsbetreuungsbeiträge an die Träger für Januar rund 25 Mio. Euro benötigt werden. Rund 15 Mio. Euro sollen über die noch freien Mittel für die Kompensation aus dem Frühjahr finanziert werden, die verbleibenden rund 10 Mio. Euro über den mit dem Notkredit aufgelegten Härtefallfonds.

So wird das Land unabhängig davon, ob die Eltern ihr Kind zu Hause betreuen oder die Notbetreuung in Anspruch nehmen müssen, die Kosten der Elternbeiträge übernehmen. Dies gilt auch für den Bereich der Kindertagespflege. Das konkrete Verfahren der Abwicklung soll analog des Verfahrens im Frühjahr 2020 erfolgen. Die Details will das Land mit den kommunalen Landesverbänden und mit den Trägerverbänden in den nächsten Tagen klären.

 

So geht es weiter an Kitas und Schulen

Kita-Notbetreuung wird fortgesetzt Der Kita-Betrieb in Schleswig-Holstein soll sich weiterhin an dem bekannten Stufenkonzept orientieren. Die Betretungsverbote werden fortgeführt. Eine Notbetreuung soll aber auch weiterhin zur Verfügung stehen.

  • Erhöhung des Kinderkrankengeldes: Der Bund wird gesetzlich regeln, dass das Kinderkrankengeld im Jahr 2021 für 10 zusätzliche Tage pro Elternteil und 20 zusätzliche Tage für Alleinerziehende gewährt wird. Dieser Anspruch soll – anders als bisher – auch dann gelten, wenn Eltern ihre Kinder zu Hause betreuen müssen, weil die Betreuungseinrichtung pandemiebedingt geschlossen ist bzw. der Zugang zum Kinderbetreuungsangebot eingeschränkt wurde.
  • Erstattung von Verdienstausfall: Die behördlich angeordneten Betretungsverbote ermöglichen es nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) außerdem, dass berufstätige Eltern 67 Prozent ihres entstandenen Verdienstausfalls für längstens zehn Wochen, Alleinerziehende für längstens 20 Wochen erstattet bekommen können.
  • Schulen: Ab dem 11. Januar sollen die Schülerinnen und Schüler in Schleswig-Holstein in Distanz lernen, der Präsenzunterricht in den Schulen bleibt weiterhin ausgesetzt. Allerdings sollen alle Abschlussjahrgänge ab 11. Januar entsprechende Lern- und Vorbereitungsangebote in den Schulen in Präsenz bekommen. Die Angebote sollen in Kleingruppen mit Abstand und Hygienekonzept stattfinden und es gilt weiterhin Maskenpflicht. Außerdem soll es wie schon im Frühjahr eine Notbetreuung für Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1-6 geben.
  • Ende Januar soll in Abhängigkeit vom Infektionsgeschehen, den Inzidenzwerten und der Entwicklung der Mutationen des Virus sowie der Beschlusslage von Bund und Ländern entschieden werden, ob und unter welchen Bedingungen die Schulen im Februar wieder schrittweise für den Präsenzunterricht geöffnet werden können. Die Wiederaufnahme des Präsenzunterrichts soll auch schon vorher möglich sein, wenn in Schleswig-Holstein die Zahl der Neuinfektionen dauerhaft deutlich unter der Grenze von 50 pro 100.000 Einwohner liegt. Zukünftig sollen die Schülerinnen und Schüler in Landkreisen, in denen die Inzidenz über 50 pro 100.000 Einwohner steigt, ab Jahrgangsstufe 7 automatisch in den Wechselunterricht gehen.
  • Berufliche Schulen: Auch in den berufsbildenden Schulen und regionalen Berufsbildungszentren soll bis Ende Januar im Grundsatz kein Präsenzunterricht stattfinden. Ausnahmen gibt es in dieser Zeit für Unterricht in Abschlussklassen, für die Durchführung von Prüfungen und das Schreiben wichtiger Klassenarbeiten.

Quelle/Text: Landesgeschäftsstelle des Schleswig-Holsteinischen Gemeindetages (SHGT); www.shgt.de.

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