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Impfungen: Entzerrung des Anmeldeverfahrens für Ü80-Jährige

Das Gesundheitsministerium hat am 26.02.2021 darüber informiert, dass das Anmeldeverfahren für über 80-Jährige zu Corona-Impfungen aufgrund des hohen Telefonaufkommens entzerrt wird. Dies betrifft vor allem den Versand von Einladungsschreiben zur Impfung. Der Ankündigung ist folgendes zu entnehmen:

  • Zunächst erfolgt bis voraussichtlich Mitte der laufenden 9. Kalenderwoche kein Versand neuer Anschreiben und es wird dann ein Versand der Briefe in kleineren Tranchen erfolgen.
  • Mit der Versendung weiterer Schreiben ist nach jetzigem Stand bis Mitte März zu rechnen. Es ist also nicht ungewöhnlich, wenn Personen, die 80 Jahre oder älter sind, bis Mitte März noch kein Schreiben erhalten.
  • Die rund 100 Mitarbeiter der telefonischen Hotline können derzeit im Maximum täglich fünftausend Anrufe entgegennehmen und Termine für die Impfberechtigten vereinbaren. Der durchschnittliche Anzahl der eingehenden Anrufe lag in den letzten 10 Tagen mit zunehmender Tendenz bei rund 31.500, von denen ein großer Teil auf erneute Anrufversuche zurückgeht.
  • Das Gesundheitsministerium weist noch einmal darauf hin, dass jeder, der ein personalisiertes Schreiben erhält, auch einen Impftermin erhält.
  • Es wird darum gebeten, dass nicht mehrere Personen parallel anrufen, um einen Termin für eine impfberechtigte Person zu buchen. Denn das erhöht das Telefonaufkommen insgesamt.

 

Fragen und Antworten zur Anmeldung für die Gruppe der über 80-Jährigen

Das Gesundheitsministerium hat am 26.02.2021 weitere Fragen und Antworten zur Anmeldung für die Corona-Impfung durch über 80-Jährige veröffentlicht. Diese werden nachfolgend wiedergegeben:

 

1. Das Land schreibt alle über 80-Jährigen an. Was steht in dem Brief?

Das Gesundheitsministerium verschickt seit Ende Januar Briefe an alle impfberechtigen Bürgerinnen und Bürger in Schleswig-Holstein, die 80 Jahre oder älter sind. Dieser Brief enthält eine exklusive Telefonnummer und ganz oben im Betreff eine persönliche Identifikationsnummer zur Terminvereinbarung. Bitte heben Sie diesen Brief für die Terminbuchung und alle weiteren Umbuchungen gut auf.

 

  1. Was muss ich machen, wenn ich angeschrieben werde?

Wenn Sie einen Brief erhalten haben, können Sie unter der auf dem Brief angegebenen Nummer einen Impftermin vereinbaren. Sie erhalten bei dem Telefonat jeweils einen Termin für die Erst- sowie für die Zweitimpfung. Die Vergabe Ihres persönlichen Termins ist ausschließlich über diesen Weg möglich, eine Buchung über das Internet ist nicht möglich.

 

  1. Wann geht das am besten?

Sie können von Montag bis Samstag, von 8-18 Uhr über die kostenlose Hotline, die auf dem Brief vermerkt ist, einen Termin buchen. Diese Telefonnummer ist exklusiv für die angeschriebene Personengruppe, um die Terminvereinbarung ohne zeitlichen Druck zu ermöglichen. Jede impfberechtigte Bürgerin und jeder impfberechtigte Bürger erhält einen Termin. Wenn Sie telefonisch nicht durchkommen, versuchen Sie es bitte zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal. Da die Anmeldung mit einer persönlichen Identifikationsnummer funktioniert, ist es auch nicht erforderlich, dass z.B. mehrere Angehörige parallel versuchen, einen Termin für Sie zu buchen. Das führt im Zweifel nur zu länge-ren Warteschleifen am Telefon.

 

  1. Welche Infos muss ich am Telefon bereithalten?

Für die Anmeldung am Telefon sollten Sie bitte Ihren Namen, Ihr Geburtsdatum, die persönliche Identifikationsnummer aus dem Betreff des Anschreibens sowie Ihre Telefonnummer bereithalten. Wenn möglich und vorhanden können Sie auch eine E-Mail-Adresse angeben. An diese wird eine Terminbestätigung ein Aufklärungsbogen, eine Einwilligungserklärung, sowie die Anschrift des Impfzentrums gemailt. Wenn Sie keine E-Mail-Adresse haben ist das auch kein Problem. Notieren Sie sich einfach Ihren Termin und das Impfzentrum. Die weiteren Unterlagen, wie Aufklärungsbogen und Einwilligungserklärung, erhalten Sie dann beim Termin im Impfzentrum vor Ort. Zum Termin im Impfzentrum benötigen Sie dann nur entweder Ihren Personalausweis, Ihren Führerschein oder Ihre Krankenkassenkarte, also einen Nachweis auf dem Sie anhand des Bildes und dem Geburtsdatum identifiziert werden können.

 

  1. Was, wenn ich meinen Termin nicht einhalten kann?

Falls Sie aus dringenden Gründen Ihren Termin nicht einhalten können, können Sie diesen über die im Brief angegebene Telefonnummer und unter Angabe Ihrer persönlichen Identifikationsnummer umbuchen. Falls Sie Ihren Brief verloren haben, wenden Sie sich bitte an die allgemeine Impftermin-Hotline unter 0800 455 655 0.

 

  1. Ich bin über 80 und habe noch kein Anschreiben bekommen.

Machen Sie sich keine Sorgen. Die Versendung der Briefe ist in mehrere Gruppen gestaffelt und die Versendung dauert derzeit an.

 

  1. Woher kennt das Land mein Alter und meine Adresse?

Dies geht aus den Daten der Einwohnermeldeämter hervor, die dafür genutzt wurden.

 

  1. Muss ich mich impfen lassen?

Nein, die Impfung ist freiwillig und kostenlos.

 

Quelle Test: Schleswig-Holsteinischer Gemeindetag (www.shgt.de; 92/21)

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